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1. Staatsexamen BMR Live-Rep

Von Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim, RA Christian Falla, RA Wolfgang Bohnen u.a.

Online-Repetitorium und Ratgeber zur Vorbereitung auf das 1. Staatsexamen

Das Lecturio-Online-Repetitorium für das 1. juristische Staatsexamen bietet Ihnen alles, was Sie für eine optimale Vorbereitung auf die Erste Juristische Staatsprüfung benötigen. Wir machen Sie fit in allen wichtigen Rechtsgebieten. Fast 300 Vorträge mit einer Laufzeit von mehr als 200 Stunden helfen Ihnen, Neues zu erlernen, bereits Erlerntes aufzufrischen und große oder kleine Lücken aus dem Studium zu schließen. Tausende Quizfragen und hunderte Lernmaterialien komplettieren unser Angebot. Neben Skripten und Lernbüchern stehen Ihnen auch Musterklausuren samt Lösungen zum Download bereit. Insgesamt ein Jahr lang können Sie beliebig oft auf alle Inhalte zugreifen. Und das Beste: Der Komplettkurs wird regelmäßig kostenlos aktualisiert, sodass Sie stets Zugang zu den aktuellsten Inhalten haben.

Mit diesem Online-Repetitorium meistern Sie die Erste Juristische Staatsprüfung mit Auszeichnung!

Zusätzlich zum Online-Repetitorium bieten wir Ihnen einen kostenlosen Ratgeber, der alle wichtigen Informationen rund um das 1. juristische Staatsexamen zusammenfasst.

Direkt zum Ratgeber für das 1. Staatsexamen

Die Inhalte des Online-Repetitoriums für das 1. Staatsexamen im Überblick:

Strafrecht
Strafrecht AT
Strafrecht BT
StPO
Zivilrecht
BGB AT
Schuldrecht AT
Schuldrecht BT
Sachenrecht
Zivilrechtliche Nebengebiete
ZPO
Handels- und Gesellschaftsrecht
Arbeitsrecht
Sachenrecht
Familien- und Erbrecht
Öffentliches Recht
Verfassungsrecht und Grundrechte
Verwaltungsrecht AT
Grundzüge des Europarechts

Hinweis: Aufgrund der verschiedenen landesrechtlichen Regelungen, können wir Ihnen zum Besonderen Verwaltungsrecht als Muster nur das von Hessen anbieten. Zu 80% sind aber die einzelnen Landesrechte identisch. Auf die Abweichungen wird zum Teil im Kurs bzw. Kursmaterial verwiesen. Für die weitere Vorbereitung des Polizei- und Ordnungsrechts, des Kommunalrechts sowie das Baurecht haben sich jedoch unterschiedliche Lehrbücher zur Vorbereitung bewährt. Als Beispiel ist hier etwa die „Grundrisse des Rechts“-Reihe des Beck-Verlags zum Kommunalrecht, öffentlichen Baurecht und Polizei- und Ordnungsrecht zu nennen.

Unsere Dozenten – Lernen von den Besten

Mit dem Online-Repetitorium von Lecturio holen Sie sich das Wissen von Spitzenjuristen nach Hause. Alle Repetitoren verfügen in ihrem jeweiligen Fachgebiet über jahrelange Erfahrung. Als erfahrene Dozenten von „Dr. John Montag BMR Juristische Intensivlehrgänge“ wissen unsere Experten darüber hinaus, wie dieses Wissen bestmöglich vermittelt werden kann und worauf es bei der Vorbereitung auf das erste Staatsexamen besonders ankommt.

Die Vorteile des Lecturio-Online-Repetitoriums zum 1. Staatsexamen

Der entscheidende Vorteil des Lecturio-Online-Repetitoriums besteht in der zeitlichen und örtlichen Flexibilität: Mit dem Komplettkurs für das erste juristische Staatsexamen können Sie endlich lernen, wann und wo Sie möchten – sei es morgens auf dem Weg zur Universität mit der Lecturio-App auf Ihrem Smartphone bzw. Tablet oder spätnachts auf dem Sofa mit Ihren Laptop. Die Online-Kurse von Lecturio lassen sich immer und überall abspielen.

Durch diese Flexibilität können Sie sich Ihr Zeitbudget nicht nur wesentlich effizienter einteilen, sondern sparen sogar Zeit, da Sie sich die Anfahrt zu Präsenzrepetitorien oder zur Bibliothek sparen können. Mit einem Online-Repetitorium nutzen Sie Ihre knappe Zeit optimal aus, können sich wesentlich besser vorbereiten und haben mehr Zeit für private oder berufliche Verpflichtungen.

Wenn Sie denken, dass der Nachteil eines Online-Repetitoriums darin liegt, dass Sie alleine lernen müssen, sehen Sie sich getäuscht. Durch die zeitliche und örtliche Unabhängigkeit steht der parallelen Vorbereitung in einer Lerngruppe nichts entgegen.

Ein weiteres Plus ist die Option, den Repetitor jederzeit zu unterbrechen. Während dies in Präsenzrepetitorien spätestens beim dritten Mal unhöflich wirkt, müssen Sie bei uns einfach nur den Pause-Button betätigen, falls es Ihnen einmal zu schnell gehen sollte. Hinzukommend können Sie sich die Online-Kurse einfach erneut anschauen, wenn etwas unklar geblieben ist oder beschleunigen, wenn Ihnen ein Thema zu ausführlich behandelt wird.

Zusätzlich bietet unsere digitale Lernumgebung viele weitere einzigartige Vorteile. Neben einer perfekten Bild- und Tonqualität durch modernste Aufnahmetechnik, haben Sie Raum für eigene Notizen, können Ihr Wissen nach jedem Vortrag mit Hilfe von tausenden Quizfragen überprüfen, haben eine schier unendliche Auswahl an zusätzlichen Lernmaterialien und müssen dennoch nicht auf den Umfang und die Qualität eines exzellenten Präsenzrepetitoriums verzichten.

Unsere Bestehensgarantie

Auf Grund der vielen positiven Rückmeldungen und unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, dass unser Online-Repetitorium Sie optimal auf die erste juristische Staatsprüfung vorbereiten wird. Wir sind uns so sicher, dass Sie bestehen, dass wir Ihnen eine Bestehensgarantie geben. Das heißt, sollten Sie die erste juristische Prüfung nicht im ersten Anlauf bestehen, wird Ihr Zugang zu den gebuchten Inhalten um ein Jahr verlängert – und das natürlich kostenfrei. Damit haben Sie die Sicherheit, dass Sie Ihren Zweitversuch beruhigt und gut vorbereitet angehen können. Dank der regelmäßigen Aktualisierung des Kurses arbeiten Sie dabei stets mit den aktuellsten Inhalten.

Noch nicht überzeugt? Testen Sie unser Online-Repetitorium kostenlos!

Natürlich müssen Sie bei uns nicht die Katze im Sack kaufen. Sie können sich jederzeit von unserem Angebot überzeugen, indem Sie den Komplettkurs gratis testen – ohne Kosten, ohne Risiko und ohne Kleingedrucktes.

Inhalte

play symbol Vorstellung Kurs Strafrecht 1. Staatsexamen
02:36
play symbol Vorstellung 1. Staatsexamen Komplettkurs
02:59
play symbol Einführung: Die 4 Fehler in den strafrechtlichen Examensklausuren
81:13
lecture locked Deliktseinteilungen
43:17
lecture locked Deliktseinteilungen (Fortsetzung)
97:45
lecture locked Der Tatbestand und sein Umfeld
64:02
lecture locked Kollisionen, Handlungslehre und Kausalität
81:50
lecture locked Unterlassen, Unterlassungsdelikte
104:31
lecture locked Vorsatz: Grundprinzipien und Formen
69:33
lecture locked Vorsatz und Kausalität, Alternativ- und Kumulativvorsatz
97:08
Quiz zum Kurs „Strafrecht Allgemeiner Teil 1“
play symbol Rechtswidrigkeit Allgemein
71:36
play symbol Notwehr (Nothilfe)
60:45
lecture locked Notwehrexzess und Rechtfertigende Notstände
62:56
lecture locked Rechtfertigende und Mutmaßliche Einwilligung
40:31
lecture locked Schuldprüfung und Schuldfähigkeit
66:42
lecture locked Auffangtatbestand, spezielle Schuldmerkmale und persönliche Vorwerfbarkeit
42:09
lecture locked Irrtumsmöglichkeiten und Schuldtheorie
93:52
lecture locked Erlaubnistatbestandirrtum und Doppelirrtum
47:02
lecture locked Abgrenzungstheorien und Mittäterschaft
95:31
lecture locked Mittäterschaft (Fortsetzung), Sukzessive Mittäterschaft
71:31
lecture locked Mittelbare Täterschaft
48:54
lecture locked Anstiftung und Beihilfe
82:32
lecture locked Kollisionen: Irrtum und Teilnahme
88:38
lecture locked Phasen einer Straftat, Versuchsaufbau, Tatentschluss
54:44
lecture locked Unmittelbares Ansetzen, Umsetzung subj. - obj. Theorie, Untauglicher Versuch
51:45
lecture locked Rücktrittsmöglichkeiten, Aufbau § 24 I
87:03
lecture locked Teilrücktritt, Kollisionen: Täterschaft/Versuch
71:51
lecture locked Unterlassungsversuch, Rücktritt mehrerer Tatbeteiligter
66:22
lecture locked Fahrlässigkeit: Aufbau, Erscheinungsformen
75:03
lecture locked Fahrlässigkeitsschuld
80:35
lecture locked Konkurrenzen: Begriffe, Strafbemessungsprinzipien
55:55
lecture locked Konkurrenzen: Handlungsmehrheiten, Handlungseinheiten
64:15
lecture locked Sachverhaltungsungewissheit, in dubio pro reo, Wahlfestellungen, Post- Präpendenzfeststellung
53:28
Quiz zum Kurs „Strafrecht Allgemeiner Teil 2“
play symbol Diebstahl §242ff. Grundlagen
95:18
lecture locked Gewahrsam
53:54
lecture locked Kaufhausfälle und Subjektiver Tatbestand
88:34
lecture locked Zueignungsabsicht, Unterschlagung
110:08
lecture locked Raub: Allgemein, Gewaltformen
71:34
lecture locked Qualifikationen: Dienstwaffenträger, Taschenmesser, Scheinwaffe, Bandentat
78:30
lecture locked Weitere Qualifikationen: Wohnungseinbruch, Schwerer Bandendiebstahl
45:28
lecture locked Raubähnliche Sonderdelikte
77:35
lecture locked Betrug: Aufbau, Details, Abgrenzung
87:56
lecture locked Betrug (Fortsetzung), Untreue
67:57
lecture locked Computerbetrug und Missbrauch §266b
56:39
lecture locked Erpressung, Räuberische Erpressung
58:29
lecture locked Erpressung: Umsetzung und Stellungnahme / Menschenraub und Geiselnahme
65:20
lecture locked Hehlerei: Allgemein, Aufbau, Details der Vortat
73:27
Quiz zum Kurs „Strafrecht Besonderer Teil: Vermögensdelikte“
play symbol Nötigung und Bedrohung
53:33
lecture locked Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte: Allgemein, Aufbau, Details
56:46
lecture locked Körperverletzung und Tötung: Opfer, Erfolg
56:12
lecture locked Körperverletzung: Versuch der Erfolgsqualifizierung
66:15
lecture locked Tötungsdelikte: Abgrenzung, Auswirkung
77:23
lecture locked Tötungsdelikte: Einschränkungen, Details Mordmerkmale, Tötung auf Verlangen
98:58
lecture locked Schlägerei, § 231
37:13
lecture locked Brandstiftungsdelikte: Allgemein, Einteilungen, Tathandlungen
44:08
lecture locked Brandstiftungsdelikte: Widmung - Entwidmung, Brandstifter, Gebäude
68:10
lecture locked Brandstiftungsdelikte: Details, Versicherungsbetrug
54:44
lecture locked Fahrlässige Brandstiftung
71:28
lecture locked Straßenverkehrsdelikte: Allgemein
46:44
lecture locked Gefährdung des Straßenverkehrs
72:46
lecture locked Verkehrsunfallflucht: Allgemein, Aufbau
47:30
lecture locked Verkehrsunfallflucht: Vorausetzungen, tätige Reue, Teilnahme
44:52
lecture locked Aussagedelikte: Überblick, Aufbau
68:43
lecture locked Eidesstattliche Versicherung / Teilnahme bei Aussagedelikten
61:38
lecture locked Falsche Verdächtigung / Vortäuschen einer Straftat
77:33
lecture locked Strafvereitlung
44:04
lecture locked Urkundsdelikte: Allgemein, Aufbau
60:22
lecture locked Urkundendelikte: Herstellen, Verfälschen, Gebrauchen / Falschbeurkundung
58:31
lecture locked Geld- und Wertzeichenfälschung
44:16
lecture locked Begünstigung
77:47
lecture locked Aussetzung
56:49
Quiz zum Kurs „Strafrecht Besonderer Teil: Nicht Vermögensdelikte“
play symbol Das Ermittlungsverfahren
60:03
lecture locked Beweisverbote
62:41
lecture locked Ermittlungsmaßnahmen zur Sachaufklärung
60:31
lecture locked Die verbotenen Vernehmungsmethoden
58:48
lecture locked Zeugen, Durchsuchung, Eingriff in die Telekommunikation
48:17
lecture locked Zwischenverfahren und Hauptverfahren
88:19
Quiz zum Kurs „StPO: Examensrelevante Zusatzfragen“
play symbol Einführung in den Kurs Zivilrecht
21:21
play symbol Die richtige Lernmethode finden
39:21
lecture locked Vertragsgrundlagen und Vertragsschluss
31:44
lecture locked Vertragsformen
55:12
lecture locked Vertragsinhalte und Fallbearbeitung
50:30
lecture locked Grundbegriffe: Rechtsgeschäft, Realakt, Abstraktionsprinzip
32:06
lecture locked Grundbegriffe: Schuldverhältnis und Auffinden von Vorschriften
26:14
lecture locked Klausur- und Hausarbeitenaufbau, Gutachten, Hypothese und Untersuchung
44:40
lecture locked Unmöglichkeit und Deliktsrecht: Nichtleistung, Deliktsrecht
33:20
lecture locked Unmöglichkeit und Deliktsrecht: Beweislast und Beweisführung
47:45
lecture locked Unmöglichkeit und Deliktsrecht: Mitverschulden, Erfüllungs- /Verrichtungsgehilfe
66:49
lecture locked Unmöglichkeit und Deliktsrecht: Unvermögen, Naturalrestitution
48:58
lecture locked Verzug und Aufbaufall
26:53
lecture locked Schlechtleistung, Sachmangel und Mängel digitaler Produkte
58:01
lecture locked Die Sorgfaltspflichtverletzung
23:25
lecture locked Schadensumfang und Schmerzensgeld
37:18
lecture locked Drittschaden: Absolute Rechte und Gewerbebetrieb
23:05
lecture locked Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht
41:57
lecture locked Kausalität: Äquivalenztheorie, Adäquanztheorie
26:47
lecture locked Grundprinzipien des Sachenrechts
36:56
lecture locked Das Eigentum und das Abhandenkommen
48:33
lecture locked Abhandenkommen und Besitzverlust
45:32
lecture locked Eigentumserwerb und Anfechtung
40:42
lecture locked Abhandenkommen, Geschäftsfähigkeit und Besitzdiener
37:54
lecture locked Die Besitzentziehung
40:35
lecture locked Wiederholung: Das Abstraktionsprinzip
20:52
lecture locked Bereicherungsrecht
36:48
lecture locked Bereicherungsrecht - Fortsetzung
24:51
lecture locked Ersparte Aufwendungen
32:49
lecture locked Saldotheorie
37:40
lecture locked Trainingsfall § 816 und § 822
56:28
lecture locked BGB AT: Willenserklärung
23:40
lecture locked Die Anfechtung von Willenserklärungen
38:20
lecture locked Willenserklärung und Anfechtung: Motivationsirrtum
27:40
lecture locked Willenserklärung und Anfechtung: Kalkulationsirrtum
34:16
lecture locked Der innere Tatbestand der Willenserklärung
21:08
lecture locked Vertiefung Schadensersatz
32:45
lecture locked Abgabe und Zugang von Willenserklärungen
28:29
lecture locked Arten von Willenserklärungen
48:33
lecture locked Willenserklärungen für andere Personen: Stellvertretung
25:34
lecture locked Stellvertretung: Vertretungsmacht
49:09
lecture locked Stellvertretung: Missbrauch der Vertretungsmacht
32:05
lecture locked Das Recht der Verjährung
36:07
lecture locked Verjährung: Berechnung und Hemmung
36:27
Quiz zum Kurs „Zivilrecht Grundlagen und BGB Allgemeiner Teil“
play symbol Vertiefung Nichtleistung 1
28:41
play symbol Vertiefung Nichtleistung 2
22:02
lecture locked Vertiefung Verzug und Nichtleistung
45:09
lecture locked Nichtleistung und Leistungsgefahr
33:41
lecture locked Leistungsgefahr und Gattungsschuld
44:05
lecture locked Leistungsgefahr und Gläubigerverzug § 300 II
27:39
lecture locked Nichtleistung und Gegenleistungsgefahr 1
44:40
lecture locked Nichtleistung und Gegenleistungsgefahr 2
44:17
lecture locked Nichtleistung und Gegenleistungsgefahr 3
30:09
lecture locked Nichtleistung und Gegenleistungsgefahr 4 / Exkurs: Herausgabe des Ersatzes § 285
28:51
lecture locked Nichtleistung und Gegenleistungsgefahr 5
51:03
lecture locked Herausgabe des Ersatzes § 285 und Aufwendungsersatz §§ 280,283,284
29:09
lecture locked Rücktritt: Der Rücktrittsgrund
46:10
lecture locked Rücktritt: Ausschluss des Rücktrittsrechts
31:29
lecture locked Rücktritt: Die Durchführung des Rücktritts
50:10
lecture locked Exkurs: Gefahrübergang im Sachmängelrecht
24:24
lecture locked Rücktritt: Trainingsfall
31:42
lecture locked Rücktritt und Bereicherungsrecht
45:02
lecture locked Störung der Geschäftsgrundlage § 313
43:54
lecture locked Die Gesamtschuld
42:18
lecture locked Vertrag zugunsten Dritter § 328 / Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter 1
66:26
lecture locked Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter 2
46:42
lecture locked Verbraucherschutz: Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
41:44
lecture locked Verbraucherschutz: Trainingsfälle und verbundene Verträge
36:44
lecture locked Verbraucherschutz: Das Recht der AGBs
59:14
Quiz zum Kurs „Schuldrecht Allgemeiner Teil“
play symbol Vertiefung Vertragsrecht 1: Sachmängelgewährleistung
61:32
play symbol Vertiefung Vertragsrecht 2: Mangelfolgeschaden, Werkmangelrecht
44:11
play symbol Vertiefung Vertragsrecht 3: Mietmangelrecht
50:53
play symbol Vertiefung Vertragsrecht 4: Bürgschaftsrecht
25:28
lecture locked Vertiefung Vertragsrecht 5: Fortsetzung Bürgschaftsrecht
54:17
lecture locked Vertiefung Vertragsrecht 6: Bürgschaftsähnliche Schuldverhältnisse
78:48
lecture locked Geschäftsführung ohne Auftrag 1: Grundlagen GoA & Unwissentliche GoA
21:30
lecture locked Geschäftsführung ohne Auftrag 2: Geschäftsanmaßung & Echte berechtige GoA
31:56
lecture locked Geschäftsführung ohne Auftrag 3: Zusammenfassung echte berechtigte GoA & echte unberechtige GoA
33:07
lecture locked Geschäftsführung ohne Auftrag 4: Echte berechtigte GoA - Grund und Aufbaufall
30:07
lecture locked Geschäftsführung ohne Auftrag 5: Problemfall - Schaden als Aufwendungsersatz
33:37
lecture locked Geschäftsführung ohne Auftrag 6: Problemfall 2 - Auch fremdes Geschäft
27:31
lecture locked Vertiefung Deliktsrecht 1: Organhaftung
42:35
lecture locked Vertiefung Deliktsrecht 2: Haftung für Unterlassen
26:59
lecture locked Vertiefung Deliktsrecht 3: Fortsetzung Haftung für Unterlassen
50:37
lecture locked Vertiefung Deliktsrecht 4: Verkehrseröffnung für Massenpublikumsverkehr
49:19
lecture locked Vertiefung Deliktsrecht 5: Produkthaftung
55:07
lecture locked Vertiefung Deliktsrecht 6: Fortsetzung Gefährdungshaftung - Kraftfahrzeug- und Tierhalterhaftung
45:59
lecture locked Vertiefung Deliktsrecht 7: Fortsetzung Gefährdungshaftung- Tierhalterhaftung und Duldungspflicht § 906
37:15
lecture locked Vertiefung Bereicherungsrecht 1: Anwendbarkeit §§ 812 ff; Leistungskondiktion
32:04
lecture locked Vertiefung Bereicherungsrecht 2: Fortsetzung Leistungskondiktionen; Kondiktionssperren
46:44
lecture locked Vertiefung Bereicherungsrecht 3: Die Nichtleistungskondiktionen
32:05
lecture locked Vertiefung Bereicherungsrecht 4: Der Grundsatz der Subsidiarität
25:33
lecture locked Vertiefung Bereicherungsrecht 5: Minderjährigenhaftung; Ersparte Aufwendungen
33:19
lecture locked Vertiefung Bereicherungsrecht 6: Anweisungsfall
29:23
Quiz zum Kurs „Schuldrecht Besonderer Teil“
play symbol Recht der Kreditsicherheiten 1: Grundlagen und Begriffe
28:33
play symbol Recht der Kreditsicherheiten 2: Forderungen
40:36
play symbol Recht der Kreditsicherheiten 3: Insolvenzrecht
41:36
play symbol Recht der Kreditsicherheiten 4: Pfandrecht, Sicherungsübereignung und Sicherungszession
43:06
play symbol Recht der Kreditsicherheiten 5: Einzelheiten zur Sicherungsübereignung
44:34
play symbol Recht der Kreditsicherheiten 6: Eigentumsvorbehalt und Anwartschaftsrecht
54:45
lecture locked Recht der Kreditsicherheiten 7: Sicherungsübereignung und Anwartschaftsrecht
53:41
lecture locked Recht der Kreditsicherheiten 8: Der Verlängerte Eigentumsvorbehalt
47:43
lecture locked Recht der Kreditsicherheiten 9: Globalzession und Factoring
40:33
lecture locked Eigentümer-Besitzer-Verhältnis 1: Grundlagen
29:48
lecture locked Eigentümer-Besitzer-Verhältnis 2: Nutzungsersatz / Zurechung der Bösglaubigkeit
31:02
lecture locked Eigentümer-Besitzer-Verhältnis 3: Examensprobleme bei Nutzungsersatz 1
39:06
lecture locked Eigentümer-Besitzer-Verhältnis 4: Examensprobleme bei Nutzungsersatz 2
25:06
lecture locked Eigentümer-Besitzer-Verhältnis 5: Examensprobleme bei Nutzungsersatz 3
28:37
lecture locked Eigentümer-Besitzer-Verhältnis 6: Schadensersatz - Grundlagen und Fremdbesitzerexzess
31:31
lecture locked Eigentümer-Besitzer-Verhältnis 7: Examensprobleme beim Schadensersatz
22:56
lecture locked Eigentümer-Besitzer-Verhältnis 8: Grundlagen und Examensfall bei Verwendungsersatz - Gutgläubiger Erwerb des Werkunternehmerpfandrechts
55:47
lecture locked Eigentümer-Besitzer-Verhältnis 9: Verwendungsersatz bei Umgestaltung der Sache
27:57
lecture locked Immobiliarsachenrecht 1: Vormerkung - Grundlagen und Ersterwerb
56:20
lecture locked Immobiliarsachenrecht 2: Zweiterwerb der Vormerkung
33:54
lecture locked Immobiliarsachenrecht 3: Ersterwerb der Vormerkung vom Nichtberechtigten
62:18
lecture locked Immobiliarsachenrecht 4: Zweiterwerb der Vormerkung vom Nichtberechtigten
28:10
lecture locked Immobiliarsachenrecht 5: Insolvenzrecht und Vormerkungsrecht
57:03
lecture locked Immobiliarsachenrecht 6: Hypothekenrecht
27:56
lecture locked Immobiliarsachenrecht 7: Entstehung und Übergang der Hypothek
40:22
lecture locked Immobiliarsachenrecht 8: Ersterwerb der Hypothek vom Nichtberechtigten
28:07
lecture locked Immobiliarsachenrecht 9: Zweiterwerb der Hypothek vom Nichtberechtigten
37:08
lecture locked Immobiliarsachenrecht 10: Examensfall: "Hypothek zieht Forderung nach"
40:49
lecture locked Immobiliarsachenrecht 11: Erst- und Zweiterwerb der Grundschuld
40:05
lecture locked Immobiliarsachenrecht 12: Problem: "Unabtretbarkeit" und Ersterwerb der Grundschuld vom Nichtberechtigten
47:10
lecture locked Immobiliarsachenrecht 13: Zweiterwerb der Grundschuld vom Nichtberechtigten
22:37
Quiz zum Kurs „Sachenrecht Vertiefung“
play symbol Nichteheliche Lebensgemeinschaft und Verlöbnis
50:51
lecture locked Ehe, Lebenspartnerschaft und Auflösung
53:18
lecture locked Vermögensfolgen und Zugewinngemeinschaft
47:03
lecture locked Vertretung Minderjähriger
42:24
lecture locked Vertretung Betreuter
29:09
lecture locked Sondererbrecht, Familienordnungen und gesetzliches Erbrecht
57:24
lecture locked Pflichtteilsrecht und Wirksamkeit letztwilliger Verfügungen
62:46
lecture locked Auslegung letztwilliger Verfügungen
44:02
lecture locked Rechtsstellung des Erben, Nachlassforderungen
41:36
Quiz zum Kurs „Familien- und Erbrecht“
play symbol Vorstellung Kurs Zivilrecht Nebengebiete 1. Staatsexamen
02:02
play symbol Einführung in den Zivilprozess
42:47
lecture locked Zivilprozess: Definition
58:00
lecture locked Grundlagen des Zivilprozesses: Ablauf und Verfahrensgrundsätze
40:39
lecture locked Grundlagen des Zivilprozesses: Umsetzung der Verfahrensgrundsätze
27:27
lecture locked Grundlagen des Zivilprozesses: Verfahrenseinleitung und Zulässigkeitsvoraussetzungen
33:27
lecture locked Zulässigkeitsvoraussetzungen: Prozesshandlungsvoraussetzungen (Partei)
45:38
lecture locked Zulässigkeitsvoraussetzungen: Prozesshandlungsvoraussetzungen (Fortsetzung Partei und Gericht)
41:37
lecture locked Zulässigkeitsvoraussetzungen (Fortsetzung Gericht 1)
41:14
lecture locked Zulässigkeitsvoraussetzungen (Fortsetzung Gericht 2)
30:23
lecture locked Zulässigkeitsvoraussetzungen: Klage
32:13
lecture locked Zulässigkeitsvoraussetzungen: Fortsetzung Klage, Streitgegenstand, Einreden)
25:26
lecture locked Verfahrensablauf: Verteidigung des Beklagten, Beweisverfahren
38:32
lecture locked Verfahrensablauf: Besondere Verfahrensgestaltungen, Verfahrensbeendigung, Rechtsmittel
35:48
lecture locked Voraussetzungen Zwangsvollstreckung
62:35
Quiz zum Kurs „Zivilprozessrecht für Studierende“
play symbol Der Arbeitnehmer
19:18
lecture locked Übungen zum Arbeitnehmerbegriff
38:19
lecture locked Quellen des Arbeitsrechts
19:47
lecture locked Direktionsrecht, Betriebliche Übung und Rangfolge der Rechtsquellen
49:37
lecture locked Begründung des Arbeitsverhältnisses im Arbeitsrecht
39:20
lecture locked Schadensersatz bei Arbeitsaufnahme
22:15
lecture locked Probe- und Teilzeitarbeitsverhältnis
25:07
lecture locked Mängel des Arbeitsvertrages
51:31
lecture locked Fortsetzung: Mängel des Arbeitsvertrages
30:06
lecture locked Recht der Leistungsstörungen
35:03
lecture locked Fortsetzung: Recht der Leistungsstörungen
33:33
lecture locked Die Haftung des Arbeitnehmers
35:14
lecture locked Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
34:52
lecture locked Die Außerordentliche Kündigung
35:25
lecture locked Das Kündigungsschutzgesetz
40:51
lecture locked Die Kündigungsschutzklage
33:41
lecture locked Arbeitsgericht, Betriebsrat, Betriebsvereinbarung
27:50
Quiz zum Kurs „Arbeitsrecht“
play symbol Handelsrecht 1: Grundlagen
29:57
play symbol Handelsrecht 2: Ist-, Kann-, Schein- und Formkaufmann
22:24
play symbol Gesellschaftsrecht 1: Grundlagen und Gesellschaftsformen
35:44
lecture locked Gesellschaftsrecht 2: Gesellschaftsformen – Aufbaufall zur OHG
46:22
lecture locked Gesellschaftsrecht 3: OHG – Schadensersatzansprüche und Erfüllungsansprüche
31:12
lecture locked Gesellschaftsrecht 4: OHG – Haftung vor Eintragung in das Handelsregister
26:10
lecture locked Gesellschaftsrecht 5: GbR – Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
56:22
lecture locked Gesellschaftsrecht 6: GbR, OHG, Rechtsscheinhaftung (Schein-OHG)
34:23
lecture locked Gesellschaftsrecht 7: Kommanditgesellschaft (KG) – Selbstorganschaft & Handelregister
43:06
lecture locked Gesellschaftsrecht 8: Grundlagen der Kapitalgesellschaften und der GmbH
18:58
lecture locked Gesellschaftsrecht 9: AG und GmbH als Vorgründungsgesellschaft
29:28
lecture locked Gesellschaftsrecht 10: Die Vor-GmbH, Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Zusammenfassung Gesellschaftsrecht
49:15
lecture locked Handelsrecht 3: Handelsregister und Firma
25:17
lecture locked Handelsrecht 4: Handelsgewerbe – Erwerb, Ein- und Austritt
45:32
lecture locked Handelsrecht 5: Prokura, Handlungsvollmacht und Handlungsgehilfe
27:11
lecture locked Handelsrecht 6: Sonderregelungen für Handelsgeschäfte
65:32
Quiz zum Kurs „Handels- und Gesellschaftsrecht“
play symbol Grundstrukturen und Organe der EU
22:49
lecture locked Gesetzgebungsverfahren und rechtliche Grundlagen in der EU
33:26
lecture locked Quantitative Handelsschranken
41:01
lecture locked Richtlinien und tarifäre Handelsschranken
30:01
lecture locked Dienstleistungsfreiheit und Niederlassungsfreiheit
40:14
lecture locked Arbeitnehmerfreizügigkeit, Kapital- und Zahlungsverkehr
24:08
Quiz zum Kurs „Grundzüge des Europarechts“
play symbol Kursvorstellung: Einführung in das Verfassungsrecht insb. der Grundrechte Teil 1. Staatsexamen
02:10
play symbol Die Verfassungskonformität von Hoheitsakten (Zuständigkeit)
111:49
lecture locked Ungeschriebene Gesetzgebungskompetenzen
51:40
lecture locked Grundrechte: Verfahren, Form und materielle Rechtmäßigkeit
86:30
lecture locked Grundrechtsprüfungs und Grundrechtsinterpretation
87:35
lecture locked Schranken-Schranke und Grundrechtsprüfung Art. 2 I GG
90:24
lecture locked Allgemeines Persönlichkeitsrecht
87:01
lecture locked Berufsfreiheit gem. Art.12 GG
76:21
lecture locked Die Verfassungsbeschwerde und das Organstreitverfahren
91:50
lecture locked Abstrakte und konkrete Normenkontrolle und Rechtsverordnung
89:26
lecture locked Die Verfassungsprinzipien im Einzelnen insbs. Art. 20 GG
91:46
lecture locked Das Bundesstaatsprinzip & Art. 3 GG
105:27
lecture locked Rechtsstaatsprinzip, Rückwirkungsverbot & Gesetzmäßigkeit
65:42
Quiz zum Kurs „Einführung in das Verfassungsrecht insb. der Grundrechte“
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1. Staatsexamen: Hintergründe und Tipps rund um die Erste Juristische Staatsprüfung


Das 1. Staatsexamen: Der Grundstein der juristischen Karriere

Das 1. Staatsexamen schließt das Studium der Rechtswissenschaft ab. Es wird auch Referendarexamen genannt und muss absolviert werden, um im Anschluss den juristischen Vorbereitungsdienst, also das Rechtsreferendariat, antreten zu können. Am Ende des Referendariats steht eine weitere Juristische Staatsprüfung, die mit dem 2. Staatsexamen abgeschlossen wird.

Während es in früheren Zeiten ausschließlich universitäre Abschlussprüfungen für Jurastudenten gab, musste man in Preußen schon im 18. Jahrhundert drei Examina ablegen. Dabei hatten es die damaligen Studierenden noch etwas leichter: Noch im 19. Jahrhundert mussten beim 1. Staatsexamen nur eine Hausarbeit und eine mündliche Prüfung gemeistert werden.

Heutzutage muss im Zusammenhang mit dem 1. Staatsexamen die Erste Juristische Prüfung gemeistert werden. Diese setzt sich aus einer staatlichen Pflichtfachprüfung sowie einer Schwerpunktprüfung zusammen und wurde in dieser Form 2003 eingeführt. Je nach Bundesland müssen in der staatlichen Pflichtfachprüfung zwischen sechs und sieben schriftliche Klausuren sowie eine mündliche Prüfung bestanden werden.

Da die Prüfung innerhalb des Schwerpunktbereiches von den Universitäten individuell abgenommen wird, kann man genau genommen nur noch die staatliche Pflichtfachprüfung als 1. Staatsexamen bezeichnen. Diese strikte Unterscheidung hat sich jedoch nicht im Sprachgebrauch und der juristischen Ausbildung etabliert.

Auch einige andere Studiengänge schließen mit einem 1. Staatsexamen ab. Hier sind etwa Pharmazie, Medizin oder das Lehramtsstudium zu nennen. Ebenso wie die Inhalte der Studiengänge unterscheiden sich auch die jeweiligen Staatsexamina erheblich voneinander.

Das klassisch-juristische Studium: Der Weg zum 1. Staatsexamen

So weit so gut. Aber welcher Weg führt eigentlich zum 1. Staatsexamen? Das Jurastudium hat grundsätzlich eine Regelstudienzeit von 9 Semestern und gliedert sich in verschiedene Abschnitte.

Den Anfang macht das juristische Grundstudium, das sich vom ersten bis zum dritten bzw. vierten Semester erstreckt – je nachdem, wann Sie alle Grundlagenscheine erworben haben. Hier lernen Sie die Grundlagen des Strafrechts, des Zivilrechts und des öffentlichen Rechts. Daneben werden Veranstaltungen zur Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie und Rechtsgeschichte angeboten.

Anschließend folgt ab dem vierten bzw. fünften Semester das Hauptstudium mit den Übungen für Fortgeschrittene, in denen die Inhalte des Grundstudiums vertieft werden. Währenddessen wird in der Regel auch der Schwerpunktbereich absolviert. Hierfür bietet jede Universität unterschiedliche Schwerpunkte an, wie beispielsweise Steuerrecht, Grundlagen des Rechts, Internationales Recht oder Kriminalwissenschaften. Manche Studierende absolvieren den Schwerpunktbereich auch erst nach dem 1. Staatsexamen. Inwieweit dies auch an Ihrer Universität möglich ist, können Sie der Studienordnung Ihrer juristischen Fakultät entnehmen.

Schließlich folgt die Erste Juristische Prüfung bzw. das 1. Staatsexamen. Haben Sie schnell genug studiert, können Sie abwägen, ob Sie einen Freiversuch wahrnehmen wollen. Daneben haben Sie in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen auch die Möglichkeit, die Prüfungen abzuschichten. Doch hierzu später.

Alternativen zum klassischen Studium der Rechtswissenschaft

Während das Staatsexamen früher Pflicht für alle Juristen war, gibt es heutzutage die Möglichkeit, im Bachelor- bzw. Mastersystem zu studieren. Hierbei ist aber zu beachten, dass eine rechtsberatende Tätigkeit nach dem Studium nur in wenigen Bereichen zulässig ist, sofern die beiden Staatsexamina nicht absolviert werden. Dies gilt vor allem für die „klassischen“ juristischen Berufe wie Richter, Rechts- oder Staatsanwalt.

Auf Briefköpfen häufig anzutreffen ist auch der LL.M.-Titel (Master of Laws) – im Übrigen auch bei Volljuristen. Er wird gerne als Zusatzqualifikation erworben, wobei dies im In- oder Ausland geschehen kann. Englischsprachige Studienangebote sind hierbei besonders beliebt.

Eine Besonderheit stellt ferner das sogenannte „Mannheimer Modell“ dar. An der Uni Mannheim kann man den Bachelor erwerben und die zivilrechtlichen Prüfungen des Staatsexamens schreiben. Werden im Anschluss noch die anderen Klausuren gemeistert, haben die Kandidaten das 1. Staatsexamen bestanden.

Mitunter begegnen einem auch sogenannte Diplomjuristen. Hierbei kann es sich zum einen um Juristen handeln, die das 1. Staatsexamen erfolgreich hinter sich gebracht und an ihrer Heimuniversität einen Antrag auf die Verleihung der Diplomurkunde gestellt haben. Zum anderen wird dieser Titel aber auch von Fachhochschulen verliehen, die beispielsweise wirtschaftsrechtliche Studiengänge anbieten.

 Bei allen Alternativen hat der Staatsexamensstudiengang immer noch ein Allein-stellungsmerkmal: Er ist der einzige Studienweg, der auf die Befähigung zu den „klassischen“ juristischen Betätigungsfeldern hinsteuert. Gerade wenn man sich zu Beginn seines Studiums noch möglichst viele berufliche Optionen offen lassen will, ist es also empfehlenswert, diesen Weg einzuschlagen. Ferner bleibt abzuwarten, wie der Arbeitsmarkt auf die Absolventen der neuen Studiengänge reagieren wird.

Die Erste Juristische Prüfung: Aufbau, Ablauf und Ergebnisse

 Die Erste Juristische Prüfung ist die erste große Hürde auf dem Weg zur juristischen Karriere. Hier erfahren Sie, wie diese Prüfung aufgebaut ist, wie sie abläuft und welche Ergebnisse in den letzten Jahren durchschnittlich erzielt wurde.

Staatliche Pflichtfachprüfung und universitäre Schwerpunktbereichsprüfung

Die Erste Juristische Prüfung besteht aus zwei Prüfungen – einer staatlichen Pflichtfachprüfung und einer universitären Schwerpunktbereichsprüfung.

In der staatlichen Pflichtfachprüfung können theoretisch sämtliche Inhalte des Jurastudiums abgefragt werden, die sich außerhalb des Schwerpunktstudiums befinden. Um die gewaltige Stoffmenge zu bewältigen, greift der Großteil der Studierenden auf ein Repetitorium zurück. Nicht umsonst beträgt die durchschnittliche Vorbereitungszeit ein Jahr. Die Prüfungen können jährlich zu verschiedenen Terminen abgelegt werden, wobei die Termine von Bundesland zu Bundesland variieren.

Wie der Name schon sagt, ist der Ablauf der universitären Schwerpunktbereichsprüfung von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich geregelt. Sie wird im Rahmen des Schwerpunktbereichsstudiums absolviert und kann sich beispielsweise aus zwei Klausuren, einer Proseminar- und einer Examensarbeit zusammensetzen. Ein Blick in Ihre jeweilige Studienordnung gibt Auskunft darüber, welche Leistungen Sie bis spätestens zu welchem Zeitpunkt erbracht haben müssen.

Wichtige Erleichterungen: Der Freiversuch und das „Abschichten“

 Die Regelstudienzeit des Jurastudiums beträgt neun Semester, nach denen das 1. Staatsexamen zu absolvieren ist. Besonders schnelle Studenten können aber einen sogenannten Freiversuch in Anspruch nehmen. Hierbei werden die Klausuren grundsätzlich nach dem achten Semester geschrieben, die mündliche Prüfung erfolgt nach dem neunten. Anschließend steht einem dennoch der reguläre Versuch als Verbesserungsversuch zu.

Daneben existiert in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen die Möglichkeit, die Examensklausuren „abzuschichten“. In NRW können die Klausuren in zwei oder drei separaten Abschnitten abgelegt werden, wenn man sich bis zum Ende des siebten Fachsemesters zur Prüfung meldet. In Niedersachsen ist es möglich, die Prüfungen bis zum Ende des achten Semesters in zwei Abschnitte aufzuteilen. Informieren Sie sich hierzu bei den zuständigen Justizprüfungsämtern.

Anmeldung für die Erste Juristische Prüfung beim Landesjustizprüfungsamt

Vor der staatlichen Pflichtfachprüfung steht die Anmeldung beim zuständigen Landesjustizprüfungsamt (LJPA). Diese muss innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen, die Sie der Internetseite des jeweiligen Amtes entnehmen können. Die Links zu den einzelnen Seiten haben wir weiter unten für Sie aufgelistet.

Um sich wirksam anzumelden, müssen Sie entsprechende Nachweise über bislang erbrachte Studienleistungen vorlegen. Hierzu gehören etwa das Zwischenprüfungszeugnis, die Scheine der Fortgeschrittenenübungen und gegebenenfalls noch Fremdsprachenachweise oder weitere fachspezifische Scheine.

Auch diesbezüglich gibt Ihnen Ihr Justizprüfungsamt Auskunft. Ist Ihr Antrag fristgerecht eingegangen, erhalten Sie einige Wochen vor Prüfungsbeginn eine schriftliche Ladung. Die jeweils einschlägige Ausbildungsordnung bestimmt, ob und bis wann ein Antrag auf Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung noch zurückgenommen werden kann.

Ablauf der Ersten Juristischen Prüfung: Die schriftliche und mündliche Prüfung

Die schriftlichen Klausuren werden zu den in der Ladung angegebenen Terminen innerhalb eines Zeitraums von zwei Wochen geschrieben. Sie dauern fünf Stunden und können den gesamten Pflichtstoff aus dem Strafrecht, Zivilrecht und dem öffentlichen Recht beinhalten.

Eine gründliche Vorbereitung ist also unbedingt geboten. Wichtig ist auch, dass das Prüfungsamt vorher bekannt gibt, welche Hilfsmittel zugelassen sind. So kann es unter Umständen sein, dass Sie die aktuellste Auflage des Schönfelders oder des Sartorius gar nicht benutzen dürfen. Dies wird während den Klausuren auch kontrolliert. Gehen Sie also auf jeden Fall auf Nummer sicher und benutzen Sie nur Gesetzestexte, die tatsächlich erlaubt sind.

Haben Sie diese Hürde einmal überstanden, können Sie sich nun auf eine Zeit der Entspannung freuen. Es gehen einige Wochen ins Land, bevor Sie schließlich postalisch Ihre Ergebnisse mitgeteilt bekommen. Haben Sie bestanden, erhalten Sie gleichzeitig Ihre Ladung zur mündlichen Prüfung. Hier wird Ihr juristisches Können noch einmal auf Herz und Nieren überprüft. In Brandenburg und Berlin besteht die mündliche Prüfung ferner zum Teil aus einem Aktenvortrag. Konnten Sie die Prüfer von sich überzeugen, haben Sie das 1. Staatsexamen erfolgreich absolviert.

Ergebnisse des 1. Staatsexamen: Welche Noten können Sie erwarten?

Aber auch, wenn Sie kein Topergebnis erzielen, sollten Sie nicht enttäuscht sein. Die Endergebnisse fallen im Jurastudium oft schlechter aus als die Abschlussnoten in vielen anderen Studiengängen. So bestanden beispielsweise im Jahr 2012 28,7 % der Studierenden die staatliche Pflichtfachprüfung nicht. Auch das begehrte Prädikatsexamen, von dem ab einem vollbefriedigenden Ergebnis (also 9 Punkten) gesprochen wird, ergattern nur wenige. 2012 erreichten insgesamt nur 16,2% der Kandidaten ein vollbefriedigendes oder besseres Ergebnis in der staatlichen Pflichtfachprüfung. In den Gesamtnotendurchschnitt des 1. Staatsexamens werden aber auch noch die Leistungen der universitären Schwerpunktprüfung mit 30% eingerechnet. Dies hat bei vielen Studierenden noch einmal positive Auswirkungen auf die Endnote.


Die optimale Vorbereitung auf das 1. Staatsexamen

Unerlässlich: Der Blick in die jeweilige Ausbildungs- und Prüfungsordnung

Am Anfang der Vorbereitung auf das 1. Staatsexamen steht der Blick in die jeweilige juristische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Ihres Bundeslandes. Hier ist verbindlich festgelegt, was Ihnen im 1. Staatsexamen inhaltlich abverlangt werden kann. Die Ordnungen finden Sie ebenfalls auf den unten verlinkten Seiten der Justizprüfungsämter. Demgegenüber kommt der Studienordnung der Universität meist nur eine ergänzende Funktion zu.

In der Regel handelt es sich bei den Inhalten des 1. Staatsexamens um die folgenden Rechtsgebiete:

Strafrecht

  • Allgemeiner Teil
  • Besonderer Teil
  • Grundlagen der StPO

Zivilrecht

Zivilrechtliche Nebengebiete

  • Grundlagen der ZPO
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Familien- und Erbrecht

Öffentliches Recht

  • Staatsorganisationsrecht
  • Grundrechte
  • Grundlagen des Europarechts
  • Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil mit Verwaltungsprozessrecht
  • Verwaltungsrecht Besonderer Teil

Dies klingt erst einmal nach einer ganzen Menge Stoff, die aber nur im ersten Moment bedrohlich wirkt. Mit unserem Komplettkurs zum 1. Staatsexamen werden Ihnen die Inhalte Schritt für Schritt vermittelt, sodass Sie optimal auf die Erste Juristische Prüfung vorbereitet werden. Erfahren Sie im nächsten Abschnitt, warum zahlreiche Studenten schon seit Jahrhunderten auf Repetitorien zurückgreifen und welche Vorteile moderne Online-Repetitorien bieten.

Das kommerzielle Repetitorium – eine echte Institution

Kommerzielle Repetitorien sind seit je her eine der wichtigsten Grundlagen für eine optimale Vorbereitung auf die Erste Juristische Prüfung. Die kommerziellen Repetitorien hatten schon in früheren Zeiten prominente Teilnehmer, wie Novalis oder Johann Wolfgang von Goethe. Spätestens seit dem 19. Jahrhundert haben sie sich im Rahmen der juristischen Ausbildung vollends etabliert. Dies liegt in vielen Fällen daran, dass sich die Studierenden allein durch die Vermittlung des Stoffes durch die Universität nicht hinreichend auf das Staatsexamen vorbereitet fühlen.

Das Internet erleichtert heutzutage das Leben in vielen verschiedenen Bereichen, darunter auch die juristische Ausbildung. Ein Online-Repetitorium ergänzt den Umfang traditioneller Präsenzrepetitorien um viele Vorteile, die erst durch moderne Technologien möglich werden.

Beispielsweise können sich Studierende mit dem Lecturio-Online-Repetitorium für das 1. Staatsexamen mithilfe modernster E-Learning-Methoden auf ihre Prüfungen vorbereiten. Ein Besuch von Präsenzrepetitorien ist nicht mehr notwendig. Vielmehr können Vorträge am Computer oder auf dem Smartphone mit der Lecturio-App angehört und unendlich oft wiederholt werden. Mit dem Repetitor im eigenen Wohnzimmer erzielen Sie maximale Lernerfolge und sparen auch noch Zeit und Geld.

Lektüretipps für die Vorbereitung auf das 1. Staatsexamen

Dennoch sind gute juristische Fachbücher und -zeitschriften natürlich auch heute noch Bestandteil einer jeden Vorbereitung. Für die Vorbereitung auf das 1. Staatsexamen haben sich diese juristischen Ausbildungszeitschriften bewährt:

Als Bücher, die Sie bei der Vorbereitung auf das 1. Staatsexamen allgemein unterstützen können, sind beispielsweise empfehlenswert:

  • Lange, Barbara: Jurastudium erfolgreich (mit Examensvorbereitung), 8. Aufl. 2015
  • Schimmel, Roland: Juristische Klausuren und Hausarbeiten richtig formulieren, 11. Aufl. 2014

Zudem bietet das Lecturio Jura-Magazin zahlreiche Fachartikel zu unterschiedlichen Gesetzen, Fällen und Tipps zur Vorbereitung auf das 1. Staatsexamen:

Lerntipps und die richtige Lernumgebung für die Erste Juristische Prüfung

Um konzentriert lernen zu können, ist es essentiell, dass Sie sich die richtige Lernumgebung schaffen. Der lärmende Mitbewohner oder die Schnellstraße nebenan können schnell zu echten Lernblockaden führen und Ihren Lernfortschritt unnötig hemmen. Um bestmögliche Erfolge in der perfekten Lernumgebung zu erzielen, können Sie in drei Schritten vorgehen:

  • Finden Sie einen geeigneten Lernort: Dies kann beispielsweise die Bibliothek oder Ihr Schreibtisch sein. Mit der Lecturio-App können Sie aber auch im Park oder im Garten lernen, sollte Ihnen frische Luft helfen, sich besser zu konzentrieren.
  • Schließen Sie mögliche Ablenkungsquellen aus: Ständig ruft jemand an oder platzt in Ihr Zimmer herein? Da hilft nur eines: Handy ausschalten und ein „Bitte nicht stören“-Schild an der Tür platzieren.
  • Etablieren Sie Lerntrigger: Bei Lerntriggern handelt es sich um Auslöser, die Ihrem Unterbewusstsein vermitteln,    dass ab jetzt gelernt wird. Beispiel: Ein Geräusch, das Sie stets zu Beginn einer Lerneinheit anhören, wie etwa ein Klingeln.

Kombiniert mit diesen Lerntipps, holen Sie das Maximum aus sich heraus:

  • Sorgen Sie für erholsamen Schlaf: Nächtelanges Durchlernen ist oft ineffizient, denn es schwächt Körper und Geist. Fangen Sie rechtzeitig mit der Vorbereitung an, um Nachtsessions zu vermeiden.
  • Hören Sie auf Ihre innere Uhr: Es gibt Menschen, die morgens am leistungsfähigsten sind. Andere schöpfen ihr Potential erst am Abend voll aus. Achten Sie darauf, zu welcher Tageszeit Sie die   besten Ergebnisse erzielen und versuchen Sie, Ihre Lernphasen dementsprechend einzuplanen.
  • Ernähren Sie sich bewusst: Hören Sie auf Ihren Körper, wenn es um die Frage geht, mit welchen Lebensmitteln Sie sich gut fühlen und welche Ihre Konzentrationsfähigkeit eher hindern.
  • Bewegen Sie sich ausreichend: Mindestens 30 Minuten Bewegung am Tag lautet die Devise. Dies steigert die Gesundheit und das Wohlbefinden, was sich wiederum positiv auf das Lernen auswirkt.

Die Landesjustizprüfungsämter (LJPA)

Anliegend haben wir Ihnen die Links zu allen Justizprüfungsämtern zusammengestellt, sodass Sie schnell und einfach auf die für Sie relevanten Informationen zum 2. juristischen Staatsexamen zugreifen können:

Was kommt nach dem 1. Staatsexamen?

Wie es nach der Prüfung weitergeht, hängt davon ab, ob Sie bestanden haben oder nicht. Dabei gilt grundsätzlich „4 gewinnt“. Nur wer mindestens einen Abschluss von 4,0 erreicht, hat das Jurastudium erfolgreich beendet.

Fall Nr.1: Sie haben die Erste Juristische Prüfung nicht bestanden

Doch auch wenn dieses Ergebnis im ersten Anlauf nicht erreicht wird, müssen Sie nicht verzagen. Kandidaten, die im Erstversuch durfallen, wird grundsätzlich ein Zweitversuch zugestanden. Wenn Sie im Freiversuch nicht bestanden haben, stehen Ihnen sogar noch der Erst- und der Zweitversuch zu. Die geltende Prüfungsordnung gibt Auskunft über die Details.

Sofern Sie den 1. Staatsexamen-Komplettkurs von Lecturio gebucht haben, lassen auch wir Sie nicht allein. Ganz unkompliziert und kostenfrei verlängern wir Ihren Zugriff auf die gebuchten Inhalte um ein weiteres Jahr.

Fall Nr.2:  Sie haben die Erste Juristische Prüfung bestanden

Sobald Sie bestanden haben, können Sie den juristischen Vorbereitungsdienst aufnehmen, an dessen Ende das 2. Staatsexamen steht. Haben Sie dieses ebenfalls erfolgreich absolviert, stehen Ihnen nun die „klassischen“ juristischen Berufe des Rechtsanwalts, Staatsanwalts oder Richters offen. Für den Berufseinstieg kann es hilfreich sein, sich bereits im Studium rechtzeitig zu spezialisieren, um so seinem späteren Traumjob etwas näher zu kommen. Für die meisten Menschen spielt auch das zu erwartende Gehalt eine große Rolle für die Berufswahl. Besonders bei den Anwälten ist die Spanne dabei sehr groß. Während manche unter 20.000 Euro im Jahr verdienen, locken die internationalen Topkanzleien teilweise mit Verdienstmöglichkeiten in Höhe von mehr als 100.000 Euro jährlich.

Doch auch mit dem 1. Staatsexamen stehen Ihnen vielfältige berufliche Möglichkeiten offen. Für Absolventen, die über ein gutes Sprachgefühl verfügen, kann die Tätigkeit in einem juristischen Fachverlag reizvoll sein. Auch die Polizei bietet verschiedenste Einstiegsmöglichkeiten. Wer gerne mit Menschen zu tun hat, kann auch als Berufsbetreuer arbeiten. Über diese und weitere Einstiegsmöglichkeiten können Sie sich in unserem Magazinbeitrag „Ist Anwalt nicht das Wahre? 6 Jobalternativen für Juristen“ informieren.

Doch bevor Sie sich zu viele Gedanken über die Zeit nach dem 1. Staatsexamen machen, sollten Sie sich zunächst optimal auf die anstehenden Prüfungen vorbereiten. Wir von Lecturio würden uns freuen, wenn wir Sie hierbei mit unserem Online-Repetitorium für das 1. Staatsexamen unterstützen können. Überzeugen Sie sich selbst von unserem Angebot und bestehen Sie das Jurastudium mit bestmöglichen Noten!


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Dr. Rainer Oberheim, Vorsitzender Richter des 3. Senats am OLG Frankfurt, ist als ehemaliges Mitglied des Prüfungsamtes und Mitherausgeber der JA, bestens mit den Examensanforderungen vertraut. Er ist Verfasser eines ZPO Lehrbuches, das von den meisten Referendaren begeistert studiert und von vielen AG Leitern empfohlen wird.

Dr. Oberheim hat hervorragende Vermittlungserfolge im Zivilprozessrecht durch seine strukturelle Darstellung in den drei Schritten: Grund- Aufbau- und Vertiefungsprogramm.

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Rechtsanwalt Christian Falla, Berufsrepetitor und Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Öffentlichen Recht und Anwaltsausbildung

RA Christian Falla blickt auf jahrelange Erfahrungen als Repetitor für das Öffentliche Recht zurück. Durch seine Tätigkeiten in unterschiedlichen Bundesländern besitzt er Fachkenntnisse in fast allen Landesrechten und ist mit den Differenzen bestens vertraut.
Er versteht es, diese umfangreichste aller Rechtsmaterien systematisiert und überschaubar darzustellen, sodass sie im Gedächtnis bleibt.

Zudem ist Herr Falla seit vielen Jahren in einer großen Anwaltssozietät tätig und bringt die nötige Kompetenz mit, um Sie auf die Anwaltsklausur vorzubereiten.

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Der Rechtsanwalt Wolfgang Bohnen ist seit mehr als 25 Jahren als Strafverteidiger und Dozent im Straf- und Strafprozessrecht tätig.
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Prof. Bernd Banke, Professor für Wirtschaftsrecht an der Hochschule Reutlingen,

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Rechtsanwalt Prof. Dr. John Montag, Berufsrepetitor, Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, Dozent für Zivilrecht und Autor zahlreicher Lernprogramme für Wirtschaftsjuristen und Verfasser des Lernbuch Zivilrecht. Prof. Dr. Montag versteht es wie kein Zweiter, das Zivilrecht lernbar darzustellen.

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Dr. Clemens Theimer, Jahrgang 1961, ist Amtsgerichtsdirektor a.D. und Mediator in Familienangelegenheiten.

Zudem ist er als Lehrbeauftragter für das Hessische Ministerium der Justiz und die Euro-FH, Hamburg tätig. Daneben ist Dr. Theimer Autor diverser juristischer Fachbücher des Verlags C.H.Beck, München sowie der Law School der Euro-FH, Hamburg und der Law School der IU Internationalen Hochschule, Erfurt.

Er studierte Rechtswissenschaft und Französisch an den Universitäten Frankfurt a.M., Lausanne (Schweiz), Amsterdam (Niederlande), Straßburg und Paris (Frankreich). Als deren Stipendiat promovierte er an der Universität Frankfurt a.M. zum Dr. jur. Die Faculté Internationale de Droit Comparé (Straßburg) diplomierte ihn in Amsterdam und in Straßburg.

Nach seiner Promotion war Dr. Theimer zunächst als Rechtsanwalt in Frankfurt am Main und anschließend als Richter in Darmstadt, Wiesbaden, Königstein im Taunus und Frankfurt am Main sowie in der Justizverwaltung tätig.


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