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21.04.2020

Handelsrecht 1

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Zitat2Go

  • 00:00:02
    Ja, liebe Studierende, dann darf ich Sie auch ganz
  • 00:00:05
    herzlich willkommen heißen zum Start der digitalen Vorlesung im Handelsrecht.
  • 00:00:11
    Das Format des Distant Learnings dürfte Ihnen ja mittlerweile bekannt sein.
  • 00:00:16
    Ich werde also hier alleine bei mir zu Hause sitzen und
  • 00:00:20
    meine Vorlesung auf Band sprechen und Sie müssen sich das dann
  • 00:00:24
    ebenso alleine bei sich zum Hause anhören.
  • 00:00:26
    Das ist natürlich alles suboptimal, das weiß ich auch,
  • 00:00:30
    ist aber leider das einzige, was ich Ihnen in diesem Semester anbieten kann.
  • 00:00:35
    Der Sound ist nicht besonders gut, auch das weiß ich schon,
  • 00:00:38
    ich habe leider kein besseres Mikrofon zur Verfügung,
  • 00:00:40
    aber ich hoffe,
  • 00:00:41
    es wird ausreichen
  • 00:00:45
    Ich werde die einzelnen Sitzungen aufnehmen. Es ist natürlich nicht
  • 00:00:49
    die einzige Vorlesung, die ich in diesem Semester halte,
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    aber ich versuche einigermaßen regelmäßig upzudaten, also neue Veranstaltungen hochzuladen,
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    sodass wir ganz gut vorankommen werden.
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    Die einzelnen Sitzungen werden kürzer sein als 90 Minuten.
  • 00:01:08
    Das liegt einfach daran, dass wir ja überhaupt keine Möglichkeit für Interaktionen haben.
  • 00:01:13
    In der Vorlesung, dann würde ich auch Sachen zur Diskussion
  • 00:01:16
    stellen oder ich würde kleine Fälle mit ihnen zusammenlösen.
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    Das dauert immer eine gewisse Zeit und das fällt bei uns
  • 00:01:21
    ja jetzt leider in diesem Format
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    völlig weg
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    Sodass ich denke, die einzelnen Veranstaltungen, die ich machen werde,
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    werden Pi mal Daumen eher so Richtung 45 Minuten gehen.
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    Das ist auch, glaube ich, so der höchste Wert,
  • 00:01:35
    den man ihnen zumuten kann, am Stück einem einzelnen Redner zuzuhören.
  • 00:01:42
    Aber sie verpassen nichts gegenüber der Vorlesung. Ich mache exakt
  • 00:01:45
    die gleichen Folien und exakt den gleichen Stoff,
  • 00:01:47
    den ich im letzten Semester schon in der Vorlesung gemacht habe.
  • 00:01:51
    Es ist also zwar etwas kürzer, aber der Stoff ist exakt der gleiche.
  • 00:01:57
    Gut, dann lassen Sie uns mal loslegen mit dem Handelsrecht.
  • 00:02:01
    Ich glaube, das Erste, was Ihnen schon aufgefallen ist,
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    ist, dass diese Veranstaltung bloß einstündig ist
  • 00:02:08
    Wir hätten, wenn wir uns treffen würden,
  • 00:02:10
    an der Uni, ich glaube, sieben Einzelstunden statt,
  • 00:02:17
    wenn man sieben Doppelstunden, sorry, statt Einzelstunden.
  • 00:02:24
    Das kommt einem zunächst mal etwas komisch vor, ja,
  • 00:02:26
    Handelsrecht, das ist doch das Recht der großen Konzerne.
  • 00:02:30
    Da geht es um Milliardenummsätze, da arbeiten die Großkanzleien,
  • 00:02:36
    gemeinsam mit den größten deutschen Unternehmen.
  • 00:02:40
    Wieso ist so eine wichtige Materie bloß einstündig
  • 00:02:45
    Das ist in der Tat ein bisschen ungewöhnlich,
  • 00:02:48
    wie wir das in Hamburg unterrichtet wird,
  • 00:02:50
    in den meisten Unis, an denen ich vorher war,
  • 00:02:52
    ist es tatsächlich zweistündig unterrichtet worden.
  • 00:02:54
    Aber ganz ehrlich, ich finde es nicht schlecht.
  • 00:02:59
    Denn die Rolle des Handelsrechts steht ja nicht komplett alleine,
  • 00:03:04
    losgelöst von anderen Sachen, sondern in der Praxis kommt das
  • 00:03:06
    Handelsrecht auch immer nur zusammen mit anderen Sachen dran.
  • 00:03:10
    Das ist also keine selbstständige Materie, sondern tritt noch neben das BGB.
  • 00:03:16
    Und so ist es auch in ihren Klausuren.
  • 00:03:18
    Wenn sie im Examen eine Handelsrechtsklausur schreiben,
  • 00:03:21
    dann ist es zwar theoretisch natürlich möglich,
  • 00:03:25
    eine reine HGB-Klausur zu konzipieren, Aber das wäre sehr ungewöhnlich.
  • 00:03:31
    Gesehen habe ich das noch nie. Sondern wenn Handelsrecht in
  • 00:03:34
    ihren Klausuren kommt, dann meistens eigentlich immer nur als ein Zusatzproblem.
  • 00:03:42
    Sodass das Sahnehäubchen auf eine BGB-Klausur drauf. Und genau so
  • 00:03:48
    will ich auch diese Vorlesung angehen. Das heißt,
  • 00:03:51
    wir wollen uns auf diese Klausurschwerpunkte des Handelsrechts konzentrieren.
  • 00:03:56
    Wir werden die Gegenden sehr gründlich machen,
  • 00:04:00
    die regelmäßig immer wieder in Klausuren abgefragt werden.
  • 00:04:04
    Und da werden wir uns darauf konzentrieren und sehen,
  • 00:04:07
    dass sie das am Ende der Veranstaltung auch richtig gut können
  • 00:04:11
    Wir können dafür aber natürlich auch ein paar Sachen wegfallen lassen. Das ist,
  • 00:04:15
    wenn man die Veranstaltung schon nur einstündig statt zweistündig liest,
  • 00:04:19
    notgedrungen immer der Fall, dass ein bisschen was unter den Tisch fällt.
  • 00:04:21
    Ich werde Ihnen zum Beispiel nichts erzählen über die Geschichte des HGB,
  • 00:04:26
    die Ursprünge im halbdeutschen Handelsgesetzbuch von 1800 irgendwas.
  • 00:04:32
    Das bleibt dann Ihrem Selbststudium überlassen. Und wir werden
  • 00:04:35
    auch im HGB die eine oder andere Rechtsmaterie überspringen.
  • 00:04:39
    Kontokurrent zum Beispiel aus dem einfachen Grund, dass ich das,
  • 00:04:43
    glaube ich, noch nie in einer Klausur gesehen habe,
  • 00:04:45
    das sind dann solche Sachen,
  • 00:04:47
    die ich Ihnen selber überlassen würde, wenn Sie das interessiert,
  • 00:04:51
    können Sie das natürlich auch alleine noch irgendwo nachlesen.
  • 00:04:53
    Wir machen die Sachen,
  • 00:04:55
    die Klausurstandards sind
  • 00:04:59
    Ein letzter Punkt noch in der Vorrede brauchen Sie ein Lehrbuch. Kommt drauf an,
  • 00:05:06
    wie tief sie gehen wollen,
  • 00:05:08
    wenn sie hier einfach nur sitzen, weil sie wissen,
  • 00:05:11
    Handelsrecht kommt im Examen manchmal dran und davor wollen sie gewappnet sein,
  • 00:05:16
    dann glaube ich, brauchen sie neben dem Skript,
  • 00:05:19
    was sie hier durch visuell durch die Vorlesungen schon bekommen von mir,
  • 00:05:27
    kein großes Lehrbuch noch dazu.
  • 00:05:31
    Das reicht dann eigentlich aus und vielleicht,
  • 00:05:33
    wenn sie dann im Rahmen der Examensvorbereitung sich das eine oder
  • 00:05:35
    andere nochmal mit einem Spezialaufsatz oder vielleicht auch mit einem Repetitorenskript
  • 00:05:40
    etwas näher angucken,
  • 00:05:41
    das geht im Handelsrecht
  • 00:05:42
    ganz gut
  • 00:05:44
    Wenn sie sagen, sie wollen Handelsrechtsexperte werden,
  • 00:05:46
    das ist genau ihr Ding und da wollen sie sich später spezialisieren oder
  • 00:05:50
    sie sind auch im entsprechenden Schwerpunkt drin und es wollen richtig,
  • 00:05:54
    richtig gut vorbereitet sein, dann ist es natürlich kein Fehler,
  • 00:05:57
    sich nebenher auch noch ein Buch zu kaufen und damit zu arbeiten.
  • 00:06:02
    Welches Buch sie nehmen, überlasse ich ganz Ihnen.
  • 00:06:04
    Gucken Sie sich, wenn Sie wieder in die Bibliotheken dürften,
  • 00:06:07
    mal ein paar nebeneinander an, welches Ihnen gut zusagt.
  • 00:06:10
    Das von Erdgott zum Beispiel ist gut,
  • 00:06:12
    aber Sie können auch jedes andere nehmen.
  • 00:06:14
    Das bleibt
  • 00:06:15
    ganz Ihnen überlassen
  • 00:06:19
    Wir werden uns also mit dem Handelsrecht beschäftigen.
  • 00:06:23
    Heute geht es los mit einem ersten kurzen Überblick.
  • 00:06:26
    Und ich denke, ich werde auch schon den ersten Hauptpunkt,
  • 00:06:29
    nämlich den Kaufmannsbegriff, mit ihnen besprechen können in dieser Vorlesung.
  • 00:06:35
    Dann wird es weitergehen im folgenden mit dem Begriff der Handelsfirma,
  • 00:06:39
    dass Stellvertretungsrecht, da kennen Sie schon diesen Begriff,
  • 00:06:42
    die Prokora, aber es ist nicht die einzige Besonderheit im Handelsrecht.
  • 00:06:46
    Wir werden ein paar Hilfspersonen des Kaufmanns kennenlernen. Das sind die Leute,
  • 00:06:50
    die in so einem Geschäft neben dem Chef sonst noch herumlaufen
  • 00:06:54
    und was die so dürfen und was die können.
  • 00:06:56
    Wir werden uns natürlich mit dem Handelsregister auseinandersetzen,
  • 00:07:00
    welche Rechtsfunktion das hat und werden dann die besonderen Handelsgeschäfte uns noch angucken.
  • 00:07:06
    Da gibt es auch so eine Art allgemeinen Teil und einen besonderen Teil
  • 00:07:10
    mit Zusatzregeln zum BGB, die wir uns natürlich angucken werden,
  • 00:07:15
    soweit sie besonders klausurrelevant sind.
  • 00:07:18
    Heute geht es los hier mit dem Punkt A,
  • 00:07:20
    den Überblick und dem Punkt B, dem Kaufmannsbegriff.
  • 00:07:25
    Fangen wir an, wo steht denn eigentlich das Handelsrecht?
  • 00:07:30
    Wo finden wir handelsrechtliche Regelungen? Wenn wir über Handelsrecht im engeren Sinne sprechen,
  • 00:07:40
    also Regelungen, die wirklich auf Kaufleute abzielen,
  • 00:07:44
    originär rein handelsrechtlich sind, dann ist natürlich das HGB unsere Hauptquelle.
  • 00:07:51
    Das ist das Gesetzbuch dafür. Dann gibt es aber auch
  • 00:07:55
    eine ganze Reihe von ungeschriebenen Quellen, eher softeren Quellen.
  • 00:08:01
    Es gibt im Handelsrecht mehrere gewohnheitsrechtliche Regelungen. Es gibt natürlich die sogenannten Handelsbräuche,
  • 00:08:10
    die Abgrenzung zwischen Handelsgewohnheitsrecht und Handelsbräuchen ist nicht immer ganz einfach.
  • 00:08:16
    Wäre eine schöne Frage übrigens für Ihre mündliche Prüfung. Ich glaube,
  • 00:08:18
    das wird auch gelinglich mal geprüft, deswegen ganz kurz,
  • 00:08:21
    was ist der Unterschied zwischen Gewohnheitsrecht und einem bloßen Handelsbrauch,
  • 00:08:27
    Gewohnheitsrecht setzt neben einer langjährigen Übung immer voraus.
  • 00:08:33
    Das ist auch eine gemeine Rechtsüberzeugung gibt, dass also die Leute,
  • 00:08:39
    die dieser Norm folgen, dieser ungeschriebenen Norm davon ausgehen,
  • 00:08:43
    dass das ein fester Rechtssatz ist,
  • 00:08:45
    Plateinen nennt man das die Opinion Juris, also die Beteiligten,
  • 00:08:50
    Verkehrskreise müssen davon ausgehen,
  • 00:08:52
    dass es hier um eine echte rechtliche Regel handelt.
  • 00:08:55
    Das Ganze ist dann sehr viel stabiler, langglebiger als die
  • 00:08:59
    Handelsbräuche auf der anderen Seite, Wir können auch mal kurzfristig entstehen.
  • 00:09:04
    Das mag jetzt in der Corona-Krise so sein,
  • 00:09:09
    dass in irgendwelchen Häfen bestimmte Abladevorschriften sich etablieren,
  • 00:09:14
    um mit der Krise umzugehen,
  • 00:09:16
    die dann so gemacht werden und die von allen akzeptiert werden,
  • 00:09:20
    das kann dann auch sich zu einem Handelsbrauch entwickeln.
  • 00:09:25
    Ein Handelsbrauch, der dann über lange Zeit immer wieder angewandt wird,
  • 00:09:31
    immer wieder beachtet wird,
  • 00:09:32
    der kann sich natürlich im Laufe der Zeit dann zu einem richtigen Gewohnheitsrecht verfestigen.
  • 00:09:37
    Wir werden solche Sachen kennenlernen,
  • 00:09:38
    das kaufmännischen Stetigungsschreiben zum Beispiel
  • 00:09:43
    Was in der Praxis mal angefangen hat, was sich dann zu einem Handelsbrauch
  • 00:09:47
    und dann schließlich heute zu einem echten Gewohnheitsrecht herausgebildet hat.
  • 00:09:54
    Eine große Bedeutung im Handelsrecht hat natürlich auch die selbstgesetzten Regeln der Kaufleute.
  • 00:10:00
    Da gibt es zum Beispiel sehr viele Branchen, AGB,
  • 00:10:04
    die nicht von einem konkreten Haufmann für sich selber aufgestellt werden,
  • 00:10:08
    sondern für Handelsverbände entworfen wurden, für alle deren Mitglieder.
  • 00:10:13
    Dann gibt es vielleicht,
  • 00:10:14
    jetzt denke ich mir was aus beim Verband der deutschen Kaffeehändler,
  • 00:10:20
    AGB-Regelwerk, was vom Verband selber herausgegeben und alle paar Jahre aktualisiert wird,
  • 00:10:26
    das bleibt AGB-Recht.
  • 00:10:30
    Das wird wie normale AGB-Innenverträge inkorporiert, nach den MGB-Regeln halt,
  • 00:10:36
    310 insbesondere. Aber hat natürlich in der Praxis eine ganz,
  • 00:10:40
    ganz große Bedeutung, weil es den Vertrag ergänzt und damit
  • 00:10:45
    auch die rechtlichen Beziehungen zwischen den Parteien ausgestalten kann.
  • 00:10:49
    Die allgemeinen deutschen Spediteurbedingungen hier aus dem Transportrecht,
  • 00:10:54
    die gibt es wirklich, die habe ich hier immer als Beispiel aufgeführt,
  • 00:10:57
    da gibt es sehr,
  • 00:10:58
    sehr viel Rechtsprechung dazu,
  • 00:10:59
    wie die auszulegen sind
  • 00:11:02
    Wir finden teilweise Sonderregelung für Kaufleute in anderen Gesetzen.
  • 00:11:09
    Zwei habe ich ihn hier aus der ZBO genannt, zwei,
  • 00:11:11
    die man durchaus auch kennen könnte, die im Examen mal drankommen könnten.
  • 00:11:15
    Beim Gerichtsstand und dann vor allen Dingen bei der Gerichtsstandsvereinbarung haben Kaufleute
  • 00:11:21
    größere Freiheiten als der normale Durchschnittsbürger sich an Gerichtsstandsvereinbarungen zu beteiligen,
  • 00:11:29
    also einen bestimmten Gerichtsstand, insbesondere zu prorogieren.
  • 00:11:33
    Da schreibt man halt rein Gerichtsstand für unsere Streitigkeiten,
  • 00:11:36
    ist, dass Landgericht Hamburg Sie können auch einen Gerichtsstand derogieren.
  • 00:11:42
    Das ist seltener. Sie schreiben Hand, ach,
  • 00:11:44
    das Gericht von so und so ist auf keinen Fall zuständig.
  • 00:11:47
    Da haben Sie halt mehr Möglichkeiten zwischen Kaufleuten,
  • 00:11:49
    als Sie das zwischen Normalsterblichen hätten. Im EU-Recht gibt es
  • 00:11:56
    auch ein bisschen Handelsrecht, insbesondere gibt es die berühmte Handelsvertreterichtlinie.
  • 00:12:00
    Das ist eine der ersten EU-Richtlinien gewesen, überhaupt im Privatrechtsverkehr.
  • 00:12:05
    Aber so viel mehr sind es eigentlich nicht.
  • 00:12:07
    Die meisten EU-Richtlinien betreffen ja eher den Verbraucher als den Kaufmann.
  • 00:12:14
    Handelsrecht im weiteren Sinne darüber hinaus sind Normen,
  • 00:12:17
    die zwar sich nicht nur an Kaufleute, an an Gewerbetreibende richten,
  • 00:12:24
    die aber typischerweise das Geschäft von solchen Leuten betreffen.
  • 00:12:28
    Natürlich schließen auch die großen Konzerne ihre Verträge ganz überwiegend nach BGB.
  • 00:12:34
    Im HGB werden sie gar nicht so viel dazu finden,
  • 00:12:36
    wenn wir nachher uns da durcharbeiten, werden wir sehen,
  • 00:12:40
    da sind so ein paar Sonderregeln zum BGB, aber ansonsten,
  • 00:12:44
    wie ein Vertrag geschlossen wird, am Gebot, Annahme,
  • 00:12:48
    die Grundregeln der Stellvertretung, Willensmängel und Kaufvertrag 4.33,
  • 00:12:54
    all solche Sachen, das gilt natürlich ganz genauso auch für Kaufleute,
  • 00:13:00
    was im BGB steht.
  • 00:13:02
    Teils im HGB sind noch ein paar Zusatzregeln dazu, die das teilweise modifizieren.
  • 00:13:09
    Wertpapierrecht, Bankrecht, Versicherungsrecht, das versteht sich von selbst,
  • 00:13:13
    dass sich das natürlich an große Gesellschaften richtet.
  • 00:13:17
    Internationales Handelsrecht, werden wir leider, muss ich sagen,
  • 00:13:21
    gar nicht machen hier in dieser Veranstaltung,
  • 00:13:24
    wo das ein wirklich spannendes Gebiet ist, UN-Kaufrecht, ist ein internationale Konvention.
  • 00:13:31
    CISG abgekürzt, steht für die englische Kurzform United Nation
  • 00:13:37
    Convention und Contracts for the International Sale of Good
  • 00:13:41
    Das ist tatsächlich dann mal eine Sonderkonvention, die sich,
  • 00:13:46
    ja, ist etwas komplizierter, richtet sich nicht ausschließlich an Kaufleute,
  • 00:13:50
    aber überwiegend an Kaufleute, die grenzüberschreitend Kaufverträge schließen.
  • 00:13:55
    Da gilt dann halt in vielen Fällen nicht das BGB,
  • 00:13:59
    sondern wenn ein deutscher Kaufmann, ein französischer Kaufmann,
  • 00:14:03
    ein Kaufvertrag schließen, dann gilt,
  • 00:14:07
    wenn alle weiteren Voraussetzungen vorliegen, dieses UN-Kaufrecht dafür.
  • 00:14:11
    Und wenn ich kurz Werbung dafür machen darf,
  • 00:14:13
    es gibt in Hamburg natürlich auch eine Uhr in Kaufrechtsvorlesung,
  • 00:14:16
    die regelmäßig, glaube ich, mal Reike Schmidt hält,
  • 00:14:19
    gucken Sie mal, ob Sie da was zu finden.
  • 00:14:20
    Das ist eine
  • 00:14:21
    wirklich spannende Sache
  • 00:14:23
    Diese Lex Mercatoria, sie merken schon, Bercator, der Kaufmann,
  • 00:14:26
    Lex Mercatoria, ist das Gesetz beziehungsweise das Recht der Kaufleute, kann man es hier besser sagen.
  • 00:14:33
    Das sind internationale Handelsbräuche, die sich herausetabliert haben, gerade für den internationalen Handel. All das sind Sachen,
  • 00:14:41
    die ich leider mit ihnen nicht machen kann,
  • 00:14:43
    ich würde es sonst ganz gerne machen,
  • 00:14:45
    aber das geht wohl zu weit und die Examensrelevanz ist auch nicht besonders hoch und sie wollen in erster Linie doch immer die Sachen,
  • 00:14:52
    die im Examen drankommen,
  • 00:14:54
    aber wenn ich ihnen das ans Herz legen kann,
  • 00:14:55
    das ist da ganz spannende Rechtssachen gibt,
  • 00:14:57
    vielleicht später mal für eine Seminararbeit oder vielleicht sogar für ihre Doktorarbeit,
  • 00:15:04
    dann gucken sie da doch nochmal
  • 00:15:05
    ein bisschen nach
  • 00:15:07
    Gut, das sind die Rechtsquellen des Handelsrechts im Überblick.
  • 00:15:12
    Die Hauptquelle bleibt, das Handelsgesetzbuch, das HGB,
  • 00:15:16
    das ist auch das, womit wir uns ganz,
  • 00:15:18
    ganz, ganz überwiegend hier auseinandersetzen werden.
  • 00:15:21
    Das HGB ist genauso alt wie das BGB,
  • 00:15:25
    Ende 19. Jahrhundert und wenn sie in Paragraph 1 zum Einführungsgesetz bis zum HGB reingucken,
  • 00:15:31
    das ist in ihrer Gesetzessammlung mit drin,
  • 00:15:34
    dann steht da auch drin,
  • 00:15:35
    dass HGB tritt gleichzeitig mit dem BGB zum 1.1.1900
  • 00:15:40
    in Kraft,
  • 00:15:41
    ist also auch schon
  • 00:15:41
    ziemlich alt
  • 00:15:43
    Wie ist das HGB strukturiert? Was finden wir da,
  • 00:15:47
    wenn sie das erste Mal ein neues Gesetz in die Hand nehmen,
  • 00:15:51
    geht ihr erster Blick in mein Sinn als Verzeichnis.
  • 00:15:54
    Damit sie ein Gefühl dafür kriegen, wie das aufgebaut ist,
  • 00:15:58
    in welcher Reihenfolge dort bestimmte Sachen abgehandelt werden.
  • 00:16:01
    Sie brauchen immer bei jedem neuen Gesetz erstmal diesen groben Überblick,
  • 00:16:06
    den ihnen das Inhaltsverzeichnis gibt.
  • 00:16:08
    Das Inhaltsverzeichnis zum HGB sagt ihnen, wir haben wie beim
  • 00:16:12
    BGB auch fünf Bücher.
  • 00:16:14
    Fünf Bücher
  • 00:16:17
    Das erste davon, Sie sehen hier,
  • 00:16:20
    es gibt hier irgendwie nicht so einen allgemeinen Teil,
  • 00:16:21
    wie allgemeiner Teil des BGB, das ist im HGB nicht die Struktur,
  • 00:16:25
    sondern das erste Buch regelt schon ganz konkret die Frage des Handelsstandes.
  • 00:16:30
    Vereinfacht gesagt, wer läuft da so alles rum im Handelsrecht?
  • 00:16:35
    Wenn ich in ein Geschäft gehe, was für Leute
  • 00:16:37
    könnten mir da begegnen? Natürlich der Kaufmann selber,
  • 00:16:40
    das ist der ganz zentrale Held unserer Geschichte hier,
  • 00:16:45
    aber neben dem Kaufmann laufen dann natürlich noch Angestellte rum,
  • 00:16:49
    Handelsvertreter, Kommissionäre, all solche Leute.
  • 00:16:54
    Und wer das ist und was die machen,
  • 00:16:56
    das steht im ersten Buch,
  • 00:16:57
    das werden wir uns sehr gründlich angucken in dieser Veranstaltung
  • 00:17:02
    Das zweite Bruch ist auch sehr examsrelevant, aber wir werden es überhaupt nicht machen.
  • 00:17:08
    Das gehört nämlich in eine andere Vorlesung, das gehört in die Vorlesung Gesellschaftsrecht.
  • 00:17:13
    Da finden Sie die Handelsgesellschaften, insbesondere die OHG und die KG.
  • 00:17:20
    Die Sie können müssen im Examen, das kommt gar nicht
  • 00:17:22
    so selten dran, aber ich überantworte die ganze,
  • 00:17:28
    den ganzen Unterricht dafür gerne dem Gesellschaftsrechtsprof.
  • 00:17:32
    Wir werden wenig Gesellschaftsrecht machen, das kann sein,
  • 00:17:34
    dass ich hin und wieder mal ein Beispiel nehme,
  • 00:17:37
    was auch ins Gesellschaftsrecht reingeht, aber ich versuche es ansonsten,
  • 00:17:40
    soweit wie möglich hier auszuschließen,
  • 00:17:43
    wir haben mit dem normalen Handelsrecht hier schon genug
  • 00:17:45
    zu tun
  • 00:17:46
    Buch Nummer 3 regelt das Bilanzrecht, das Recht der Handelsbücher.
  • 00:17:53
    Und das machen wir überhaupt nicht. Das hat überhaupt keine
  • 00:17:56
    Examensrelevanz und ist auch eine Spezialmaterie. Ich würde mich da
  • 00:18:01
    gar nicht berufen fühlen, ihnen irgendwas dazu zu erklären.
  • 00:18:05
    Das sind Sachen, da müsste man sich selber erst mal einarbeiten.
  • 00:18:09
    Ist von der Materie her eher öffentlich-rechtlich,
  • 00:18:13
    weil es da um Pflichten auch gegenüber dem Staat geht,
  • 00:18:17
    seine Geschäfte richtig zu dokumentieren und transparent zu gestalten.
  • 00:18:21
    Da werden wir überhaupt nicht reingucken. Was wir wieder machen
  • 00:18:25
    , ist dann das vierte Buch
  • 00:18:27
    Die Handelsgeschäfte. Das sind inhaltliche Sonderregeln zum BGB.
  • 00:18:36
    Da finden Sie Regeln auch zum Kaufvertrag zum Beispiel zwischen zwei Kaufleuten,
  • 00:18:42
    die man sehr gut in Klausuren unterbringen kann.
  • 00:18:44
    Sie finden solche Regeln über Bürgschaften, zum Beispiel über diverse
  • 00:18:50
    andere Sachen im vierten Buch im rechte Handelsgeschäfte.
  • 00:18:54
    Und dann gibt es noch das fünfte Buch, das ist das Seehandelsrecht.
  • 00:18:57
    Auch das werden wir hier gar nicht ansprechen.
  • 00:18:59
    Es ist auch nicht examsrelevant. Es sei denn,
  • 00:19:04
    sie sind im entsprechenden Schwerpunkt hier an der Universität bei Herrn Faschke,
  • 00:19:09
    dann sollten sie natürlich auch entsprechend die Seehandelsrechtsvorlesung bei ihm besuchen und die entsprechenden Regeln kennen.
  • 00:19:17
    Ansonsten werden wir hier aber im normalen Handelsrecht gar nicht aufs Seehandelsrecht eingehen.
  • 00:19:24
    Das heißt also, für unsere Vorlesung machen wir nur zwei Bücher von denen,
  • 00:19:27
    die wir hier jetzt gesehen haben, nämlich nur das erste und das vierte.
  • 00:19:31
    Das sind immer noch genug Paragraphen für uns.
  • 00:19:33
    Da haben wir genug mit zu tun. Das zweite Buch machen sie im Gesellschaftsrecht,
  • 00:19:38
    das dritte und fünfte Buch machen sie entweder gar nicht oder in den Spezialvorlesungen,
  • 00:19:43
    wenn sie sich dort weiter spezialisieren wollen
  • 00:19:49
    Handelsrecht, sagt man, ist das Sonderprivatrecht der Kaufleute.
  • 00:19:56
    Der Kaufmannsbegriff ist deswegen auch ganz besonders zentral für die Vorlesung
  • 00:20:01
    und wird dann heute auch noch eine größere Rolle spielen.
  • 00:20:05
    Das ist dieses alte Ständedenken, was man in der Ständegesellschaft
  • 00:20:11
    bis im 18. Jahrhundert auf jeden Fall noch und im 19. Jahrhundert
  • 00:20:15
    mit der Industrialisierung, ist das dann auseinandergebrochen.
  • 00:20:19
    Aber da kommt dieses Denken doch her, der Kaufmannsstand,
  • 00:20:23
    so wie es den Klerus,
  • 00:20:25
    also den Priesterstand und den Adelsstand und den Bauern stand und
  • 00:20:28
    so weiter gegeben hat,
  • 00:20:29
    gab es halt
  • 00:20:30
    auch den Kaufmannsstand
  • 00:20:32
    Der entsprechend auch organisiert war früher in der Geschichte mit den
  • 00:20:36
    Gilden und den Zünften. Das hat sich hier als Rechtsgedanke
  • 00:20:42
    noch weiter fortgesetzt, dass diese Leute ein Sonderprivatrecht brauchen.
  • 00:20:47
    Im Einführungsgesetz zum HGB steht dazu weiter im Artikel 2 in
  • 00:20:54
    Handelssachen kommen die Vorschriften des bürgerlichen Gesetzbuches nur insoweit zur Anwendung
  • 00:20:59
    als nicht im Handelsgesetzbuch oder in diesem Gesetz,
  • 00:21:02
    also im EGHGB,
  • 00:21:04
    etwas anderes bestimmt ist
  • 00:21:08
    Mit anderen Worten, das HGB ist eine Art Blexspeziales zum BGB.
  • 00:21:12
    Es gilt zwischen Kaufleuten grundsätzlich BGB, die schließen ihre Verträge
  • 00:21:17
    ganz normal nach BGB. Es sei denn,
  • 00:21:20
    es greift mal so eine punktuelle Sonderregelung ein aus dem HGB.
  • 00:21:27
    Wir haben also in Deutschland einen beschränkt dualistisches Modell mit BGB und HGB
  • 00:21:34
    nebeneinander. HGB als Sonderregel. Wenn Sie mal gucken,
  • 00:21:38
    in anderen Ländern, da ist das ganz unterschiedlich geregelt.
  • 00:21:41
    Es gibt einige Länder, die haben gar kein separates HGB
  • 00:21:46
    Sondern die haben in ihrem BGB, in ihrem nationalen Zivilgesetzbuch
  • 00:21:51
    vielleicht hier und da mal eine Sondervorschrift für Kaufleute,
  • 00:21:55
    aber trennen ansonsten nicht strikt.
  • 00:22:00
    Und dann gibt es wieder andere Länder, Spanien zum Beispiel,
  • 00:22:03
    die trennen noch viel strikter als wir.
  • 00:22:05
    In Spanien ist das spanische BGB,
  • 00:22:09
    also der Cordy God of the Vil, Cordy God of the Vil,
  • 00:22:15
    und das Handelsrecht sind zwei ganz strikt voneinander getrennte Materien.
  • 00:22:21
    Und ich habe schon mit Professoren dort gesprochen,
  • 00:22:24
    sie machen entweder das eine oder das andere
  • 00:22:28
    Denn wenn Sie einen spanischen Handelsrechtler, was zum spanischen allgemeinen zivilrecht fragen,
  • 00:22:33
    dann winkt er ab und sagt,
  • 00:22:34
    das ist nicht mein Gebiet, das kann ich gar nicht.
  • 00:22:35
    Der macht nur Handelsrecht. Also Deutschland liegt so in der Mitte mit seiner Stellung,
  • 00:22:42
    mit einem BGB, was auch Verkaufsleute super wichtig ist.
  • 00:22:46
    Aber ergänzt wird durch ein paar Sondervorschriften im HGB.
  • 00:22:51
    In England zum Beispiel gibt es auch so etwas wie Commercial
  • 00:22:54
    Law und es gibt da Bücher zu und Gesetze haben die
  • 00:22:58
    in dem Sinne ja nicht bis wenig.
  • 00:23:00
    Die haben ja kein allgemeines Zivilgesetzbuch, so wie wir,
  • 00:23:03
    sondern die haben ihr Fallrecht. Die haben schon als Rechtsmaterie
  • 00:23:07
    Commercial Law Aber das ist dann nicht formal an eine Kaufmannseigenschaft
  • 00:23:12
    angeknüpft und auch nicht so separat wie bei uns.
  • 00:23:17
    Warum gibt es dieses Sonderprivatrecht? Warum kriegen Kaufleute diese Extraburst
  • 00:23:25
    , diese Sonderbehandlung? Eigentlich aus dem gleichen Grund,
  • 00:23:32
    warum es auch ein Sonderprivatrecht für andere Gruppen gibt.
  • 00:23:36
    Sie kennen hauptsächlich Sonderprivatrecht für Verbraucher. Verbraucherschutzrecht. Und wenn
  • 00:23:42
    Sie schon im Arbeitsrecht gewesen sind, dann sehen Sie,
  • 00:23:45
    das ist auch so ein Arbeitnehmerschutzrecht
  • 00:23:48
    Das speziell die Rechtsstellung der Arbeitnehmer verbessert. Warum ist das
  • 00:23:54
    bei diesen beiden Gruppen so? Verbraucher und Arbeitnehmer,
  • 00:23:58
    weil die als eher schwach gelten, weil die zusätzlichen Schutz brauchen,
  • 00:24:04
    um ihre Interessen angemessen durchsetzen und verteidigen zu können,
  • 00:24:09
    weil sie wirtschaftlich ihrem Gegenüber, denken Sie an das Verhältnis,
  • 00:24:14
    kleiner Arbeitnehmer und großer Konzern auf der anderen Seite,
  • 00:24:17
    weil sie wirtschaftlich sich sonst gar nicht richtig schützen könnten,
  • 00:24:21
    sondern vom anderen immer untergebuttert werden würden.
  • 00:24:23
    Deswegen gibt es
  • 00:24:24
    dieses zwingende Verbraucherschutzrecht Arbeitnehmerschutzrecht
  • 00:24:30
    Beim Handelsrecht für Kaufleute ist es der gleiche Gedanke nur umgekehrt.
  • 00:24:36
    Die Kaufleute, die sind nicht schutzbedürftiger als Otto-Normalverbraucher,
  • 00:24:41
    sondern die sind eher etwas weniger schutzbedürftig als ich und sie.
  • 00:24:46
    Warum? Weil sie ja regelmäßig am Rechtsverkehr teilnehmen,
  • 00:24:51
    das ist ihr Job, die kennen sich da aus.
  • 00:24:54
    Die wissen, was sie tun, die machen das jeden Tag,
  • 00:24:57
    die verdienen ihr Geld damit, das sind Profis.
  • 00:25:00
    Und Profis kann man an einer etwas längeren Leine lassen,
  • 00:25:05
    als Leute,
  • 00:25:06
    die nur gelegentlich etwas machen
  • 00:25:08
    Also der Verbraucher wird mehr geschützt als Otto Nam,
  • 00:25:13
    ja heute nochmal Verbraucher. Der Kaufmann wird etwas weniger geschützt.
  • 00:25:19
    Der kann mehr machen. Das erlaubt ihm auch im Handelsverkehr,
  • 00:25:22
    mir auf die Beine zu stellen. Der Handelsverkehr kann sich
  • 00:25:28
    also in noch höherem Maße jetzt auf Rechtssicherheit verlassen.
  • 00:25:31
    Das bestimmte Abreden gelten, dass die verbindlich sind.
  • 00:25:34
    Die können schnell abgewickelt werden, ohne dass man bei allem
  • 00:25:37
    hinterherlaufen und erstmal gucken muss, stimmt das alles?
  • 00:25:40
    Hat denn mir wirklich hier die richtigen Unterlagen alle vorgelegt?
  • 00:25:44
    Da gibt es sehr viele Vorschriften, die dem Handelsverkehr ermöglichen,
  • 00:25:48
    einfach schnell zu reagieren und sich auf Bestimmte Tatsachen, bestimmte Aussagen zu verlassen.
  • 00:25:59
    Das sind die Ideen, die hinter dem Handelsrecht stehen.
  • 00:26:05
    Wo wirkt sich das jetzt aus? Wir schauen uns nur kurz,
  • 00:26:10
    im Detail machen wir es dann später natürlich in der Vorlesung,
  • 00:26:13
    aber kurz einige von diesem Grundprinzipien des Handelsrechts an,
  • 00:26:17
    die von dem abweichen, was wir aus dem BGB kennen.
  • 00:26:19
    Zunächst mal eine Stärkung der Privatautonomie. Sie können als Kaufmann
  • 00:26:25
    sich in etwas größerem Maße verpflichten, wirksam verpflichten,
  • 00:26:30
    als dies nach BGB möglich wäre.
  • 00:26:33
    Denken Sie an einige Formvorschriften, die Bürgschaft zum Beispiel.
  • 00:26:37
    Das kommt immer wieder in Klausuren. Die Bürgschaft nach BGB erfordert Schriftform.
  • 00:26:41
    Warum? Waren Funktion. Man macht da etwas, was
  • 00:26:45
    sehr gefährlich ist. Und das soll man schriftlich festhalten,
  • 00:26:49
    damit man sich selber nochmal vor Augen führt, ups,
  • 00:26:52
    ich verspreche hier gerade was, das kann mich nachher richtig viel Geld kosten.
  • 00:26:57
    Kaufleute brauchen sowas nicht, weil Kaufleute das wissen,
  • 00:27:00
    wenn die Bürgschaft eine Bürgschaft eingehen, eine Bürgschaft versprechen für jemanden,
  • 00:27:06
    dann wissen sie, worauf sie sich einlassen.
  • 00:27:08
    Deswegen können sie das auch mündlich am Telefon machen
  • 00:27:11
    Eine Beweisfrage, ob man nachher beweisen kann.
  • 00:27:13
    Die hat mir am Telefon gesagt, er verbirgt sich.
  • 00:27:16
    Aber wenn sie das beweisen können,
  • 00:27:17
    wenn es da Zeugen für gibt, glaubwürdige Zeugen,
  • 00:27:22
    dann brauchen sie darüber hinaus keine Schrift von mir.
  • 00:27:25
    AGB-Recht, 310 BGB, etwas genauer gesagt,
  • 00:27:32
    der knüpft nicht an eine Kaufmannseigenschaft an, sondern an eine Unternehmereigenschaft.
  • 00:27:37
    Das ist noch ein kleiner Unterschied, auf den nachher noch zu sprechen komme.
  • 00:27:42
    Aber der Unternehmer kann sich in anderem Maße auch AGB,
  • 00:27:47
    gegnerischen AGB unterwerfen, als das im B2C, also Business-to-Consumer-Bereich möglich wäre.
  • 00:27:55
    310 BGB erklärt viele wichtige AGB-Schutzvorschriften gegenüber Unternehmern für unanwendbar.
  • 00:28:03
    Auf die ZPO-Vorschriften mit erleichterter Gerichtsstandsvereinbarung bin ich eben schon kurz eingegangen.
  • 00:28:09
    Sie haben einen stärkeren Verkehrs- und Vertrauensschutz als Kaufmann, dem sie auch unterworfen sind.
  • 00:28:19
    Sie können sich zum einen natürlich mehr darauf verlassen,
  • 00:28:21
    dass ihre Kaufmannskollegen so machen,
  • 00:28:25
    aber selber müssen sie sich auch daran festhalten lassen an ihren Handlungen
  • 00:28:29
    dass sie nach außen einen stärkeren Rechtsscheinnudel an stärkere rechtliche Bindung hervorrufen können.
  • 00:28:37
    Wichtiger Anknüpfungspunkt hier ist das Handelsregister.
  • 00:28:40
    Das Handelsregister ist so ähnlich wie das Grundbuch für Grundstücke.
  • 00:28:45
    Das Grundbuch kennen sie ja schon ein bisschen.
  • 00:28:47
    Gibt es im Handelsrecht für Verkaufleute ein Register, in das
  • 00:28:51
    man sich eintragen kann und häufig auch eintragen lassen muss.
  • 00:28:56
    Und was eingetragen ist in diesem Register, das,
  • 00:29:01
    jetzt muss ich aufpassen, dass sie es nicht falsch sage,
  • 00:29:06
    einzuleiten, wollte ich ihnen das erst später erklären.
  • 00:29:10
    Sie können sich jedenfalls darauf verlassen, wenn bestimmte Sachen im Handelsregister
  • 00:29:14
    nicht eingetragen sind, obwohl sie hätten eingetragen sein müssen.
  • 00:29:18
    Dann können sie das demjenigen entgegenhalten. Umgekehrt,
  • 00:29:22
    dass etwas eingetragen ist, was gar nicht stimmt,
  • 00:29:24
    das ist der etwas schwierigere Fall.
  • 00:29:26
    Den müssen wir uns noch genauer angucken. Guter Glaube an
  • 00:29:30
    die Verfügungsbefugnis werden wir machen. Schweigen mit Erklärungswert,
  • 00:29:34
    das kennen Sie aus dem BGB nicht. Im BGB,
  • 00:29:36
    erstes Semester hat man Ihnen gesagt, Schweigen bedeutet gar nichts.
  • 00:29:40
    Das ist niemals eine Vertragsanannahme,
  • 00:29:42
    wenn jemand nur schweigt
  • 00:29:45
    Im HGB kann das anders sein. Auch da werden wir
  • 00:29:50
    darüber sprechen. Und die Brokkora haben sie, glaube ich,
  • 00:29:53
    im Stellvertretungsrecht schon mal so ganz grob im Überblick behandelt.
  • 00:29:57
    Die werden wir uns auch noch sehr gründlich angucken müssen hier.
  • 00:30:00
    Höhere Sorgfaltsabliegenheiten, im Kaufrecht gibt es so eine krüge Abliegenheit,
  • 00:30:07
    die man sehr schön in Klausuren einbinden kann.
  • 00:30:10
    Die werden wir besprechen. Und ansonsten die stärkere Bindung an
  • 00:30:14
    Handelsbräuche hatte ich auch schon erwähnt.
  • 00:30:16
    Die gibt es natürlich für unser eins,
  • 00:30:19
    der nicht dem Handelsrecht unterliegt,
  • 00:30:22
    gilt die natürlich nicht
  • 00:30:27
    Dann, ja, machen wir gleich weiter mit dem Kaufmannsbegriff
  • 00:30:32
    der ersten großen Lerneinheit der Vorlesung. Der Kaufmann ist,
  • 00:30:41
    oder der Begriff des Kaufmanns, das ist der Schlüssel zum HGB.
  • 00:30:45
    Für viele HGB-Vorschriften müssen Sie zunächst einmal feststellen, dass der Betroffene Kaufmann ist.
  • 00:30:55
    Es gilt nicht für alle HGB-Vorschriften. Es gibt also HGB-Vorschriften,
  • 00:30:59
    die zur Anwendung kommen, auch gegenüber Nicht-Kaufleuten oder gegenüber Leuten,
  • 00:31:05
    die nur so ein bisschen Kaufmann sind.
  • 00:31:07
    Einzelheiten kommen gleich noch. Es ist also nicht das allgemeine
  • 00:31:13
    Eintrittsmerkmal für das HGB. Es gibt ein paar Vorschriften,
  • 00:31:17
    die auch gegenüber Lichtkaufleuten gelten.
  • 00:31:21
    Aber es ist zumindest ein ganz wesentliches Kriterium für viele HGB-Vorschriften.
  • 00:31:27
    Deswegen werden wir heute den Rest dieser Sitzung darüber sprechen müssen,
  • 00:31:32
    wer eigentlich Kaufmann ist.
  • 00:31:36
    Das ist gleich zu Beginn des HGB
  • 00:31:38
    geregelt in den ersten Vorschriften
  • 00:31:43
    Los geht's dort mit dem Paragraphen einzunehmen,
  • 00:31:45
    müssten sie jetzt eben aufschlagen, das wissen Sie,
  • 00:31:47
    wenn sie neue Vorschriften kennenlernt,
  • 00:31:49
    insbesondere wenn es die Kundennormen eines Gesetzes sind, erstmal immer selber lesen,
  • 00:31:53
    damit sie wissen, was da drin steht.
  • 00:31:56
    Paragraph 1 AGB Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuches ist,
  • 00:32:00
    wer ein Handelsgewerbe betreibt. Das ist mal eine schöne,
  • 00:32:03
    klare Aussage. Wir brauchen also irgendwie ein Handelsgewerbe.
  • 00:32:07
    Das ist ein Handelsgewerbe. Auch da hilft uns das Gesetz
  • 00:32:11
    mit Absatz 2. Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb.
  • 00:32:16
    Es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang
  • 00:32:20
    einen kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert
  • 00:32:27
    Das ist unsere Einstiegsvorschrift in die Prüfung des Kaufmanns,
  • 00:32:33
    damit des Anwendungsbereichs vieler Vorschriften. Die Weiteren werden wir natürlich
  • 00:32:39
    auch gleich machen, den Kannenkaufmann, den Fiktivkaufmann,
  • 00:32:42
    vorm Kaufmann, die werden wir uns gleich auch noch angucken.
  • 00:32:46
    Aber wir fangen mit dem Ist-Kaufmann an. Sie kennen so
  • 00:32:49
    einen ähnlichen Begriff wie Kaufmann aus dem BGB,
  • 00:32:53
    da gibt es den Unternehmer.
  • 00:32:54
    Das ist der Gegenspieler vom Verbraucher. Die Begriffe überschneiden sich
  • 00:33:02
    zwar in großen Teilen, sind aber nicht deckungsgleich.
  • 00:33:05
    Die dürfen sie in der Klausur auch nicht durcheinander bringen.
  • 00:33:08
    Das wäre schon ein
  • 00:33:08
    recht grober Fehler
  • 00:33:11
    Unternehmer ist weiter. Alle Kaufleute sind wohl Unternehmer,
  • 00:33:16
    aber nicht jeder, der Unternehmer ist, ist gleichzeitig auch ein Kaufmann.
  • 00:33:22
    Wir werden gleich ein paar Beispiele kennenlernen,
  • 00:33:24
    wo jemand zwar Unternehmer ist, aber gerade kein Kaufmann.
  • 00:33:30
    Gut, dann lassen Sie uns loslegen mit dem ersten,
  • 00:33:33
    dem Ist-Kaufmann. Das war derjenige, der ein Handelsgewerbe betreibt.
  • 00:33:39
    Wir brauchen also erstmal einen Gewerbe. Es gibt eine Gewerbedefinition,
  • 00:33:45
    die sich kein Mensch auswendig merken kann,
  • 00:33:46
    weil die relativ lang ist,
  • 00:33:48
    dass die auch immer nachlesen
  • 00:33:50
    Ich glaube, sie brauchen sie für die Klausur auch nicht
  • 00:33:52
    wirklich auswendig können, sondern es reicht,
  • 00:33:54
    dass sie sich dann im Zweifelsfall ungefähr in die problematischen Tatbestandsmerkmale erinnern können.
  • 00:34:02
    Gewerbe betreibt zunächst mal, wer eine selbstständige Tätigkeit ausübt.
  • 00:34:08
    Wenn sie irgendwo für jemand anderen arbeiten, weil sie
  • 00:34:10
    da angestellt sind, dann sind sie natürlich nicht Kaufmann.
  • 00:34:14
    Der andere ist vielleicht Kaufmann, aber sie mit Sicherheit nicht.
  • 00:34:20
    Wer angestellt ist oder wer selbstständig ist, ist eine Abgrenzungsfrage,
  • 00:34:23
    die in vielen Bereichen eine Rolle spielt.
  • 00:34:25
    Zum Beispiel auch im Arbeitsrecht,
  • 00:34:26
    da werden sie es noch kennenlernen in der Vorlesung und es
  • 00:34:29
    gibt eine Vorschrift im HGB, 84,
  • 00:34:31
    ich habe es als 1,
  • 00:34:34
    Jetzt pausieren sie kurz, lesen den selber und dann kommen sie wieder.
  • 00:34:38
    Da steht nämlich drin, der im Wesentlichen frei seine Tätigkeit
  • 00:34:44
    gestalten und seine Arbeitszeit selbst bestimmen kann, der ist selbstständig.
  • 00:34:53
    Das ist ein Abgrenzungsmerkmal, was häufig ganz einfach ist,
  • 00:34:56
    wenn sie bei McDonalds die Burgerbänden auf dem Grill,
  • 00:35:00
    dann sind sie natürlich ein Arbeitnehmer dort.
  • 00:35:02
    Da haben sie nicht selbstständig was zu entscheiden,
  • 00:35:04
    was sie tun und wann sie das machen,
  • 00:35:06
    sondern sie haben da zu sein,
  • 00:35:07
    wenn der Chef ihnen das sagt
  • 00:35:11
    Ihr eigener Herr und Gebieter sind, ihr eigenes Geschäft führen,
  • 00:35:16
    dann dürfen sie natürlich auch selbst entscheiden,
  • 00:35:18
    wie sie das führen und ob sie mal einen Tag zumachen oder nicht.
  • 00:35:20
    Da kann ihnen dann ja auch keiner einen Vorwurf draus machen.
  • 00:35:23
    Dann sind sie also selbstständiger. Und es gibt so ein paar Fälle,
  • 00:35:26
    der Schein-Selbstständigkeit, die dazwischen liegen,
  • 00:35:29
    die man dann mit diesen Kriterien voneinander abgrenzt, spielt,
  • 00:35:34
    aber zumindest bei der Bestimmung des Kaufmannsbegriffs eigentlich nie eine Rolle.
  • 00:35:37
    Im Arbeitsrecht, da könnte es eher in Klausurenball kommen und
  • 00:35:41
    da können sie auch im Arbeitsrecht dann auf diesen 84 Absatz 1 Satz 2 verweisen und sagen,
  • 00:35:45
    ja, der hat ganz entscheidende Bedeutung,
  • 00:35:48
    auch im Arbeitsrecht,
  • 00:35:49
    für die Abgrenzung selbstständig oder nicht selbstständig
  • 00:35:53
    Das muss nach außen erkennbar sein, was der da macht.
  • 00:35:55
    Der muss also zum Rechtsverkehr hin auch offen auftreten und sagen,
  • 00:35:59
    hier, ich mache das, ich betreibe hier mein Gewerbe.
  • 00:36:04
    Kein Kaufmann ist deswegen der stille Teilhaber,
  • 00:36:07
    der da nur ein bisschen Geld reingesteckt hat in ein Unternehmen und auf Dividende hofft,
  • 00:36:11
    dass sich ansonsten aber komplett rausgezogen hat und nach außen auch gar nicht auftritt,
  • 00:36:16
    nicht irgendwie auf offener Mitgesellschafter ist und auf allen Briefköpfen mit draufsteht.
  • 00:36:23
    Wobei reinen Vermögensverwaltungsgesellschaften, jetzt haben wir mal so einen kurzen
  • 00:36:28
    Ausblick ins Gesellschaftsrecht. Im Gesellschaftsrecht kommt es immer darauf an,
  • 00:36:34
    ob sie eine Handelsgesellschaft betreiben, also eine OHG oder KG.
  • 00:36:40
    Oder ob sie eine bloße BGB-Gesellschaft sind. Bei Vermögensverwaltungsgesellschaften,
  • 00:36:46
    die gibt es manchmal so bei reichen Familien,
  • 00:36:48
    bei den Von- und Zus,
  • 00:36:50
    die mehrere Schlösser haben und Immobilien in der ganzen Stadt verteilt,
  • 00:36:55
    die gehören aber dann mit unterschiedlichen Anteilen den Geschwistern, den Onkeln,
  • 00:37:01
    Tanten, Ehefrauen und so weiter und werden gemeinsam verwaltet.
  • 00:37:08
    Ist das eine BGB-Gesellschaft oder ist das eine OHG,
  • 00:37:11
    wenn es um große Vermögen geht
  • 00:37:14
    Da so eine Vermögensverwaltungsgesellschaft als solche ja nicht nach außen auftritt,
  • 00:37:19
    es sei denn, sie fängt an, jetzt die Immobilien zu vermieten.
  • 00:37:22
    Das wäre dann vielleicht wieder was anderes. Aber solange es einfach
  • 00:37:26
    nur zwischen den Familienangehörigen darum geht, die Immobilien zu verwalten,
  • 00:37:30
    treten die nicht nach außen auf, sondern nur unter sich.
  • 00:37:34
    Deswegen betreiben sie kein Gewerbe. Und wenn sie kein Gewerbe betreiben,
  • 00:37:38
    sind wir raus aus dem HGB und sind rein im BGB,
  • 00:37:42
    also bei der BGB-Gesellschaft.
  • 00:37:45
    Das Gewerbe muss planmäßig auf Dauer angelegt sein.
  • 00:37:50
    Wenn sie einmal auf den Flohmarkt gehen,
  • 00:37:52
    um ihren Keller auszurümpeln,
  • 00:37:54
    sind sie deswegen
  • 00:37:55
    noch nicht Kaufmann
  • 00:37:57
    Weil sie das nicht planmäßig auf Dauer machen,
  • 00:37:59
    wenn sie jede Woche auf den Flohmarkt gehen,
  • 00:38:01
    dort kaufen und die Sachen versuchen,
  • 00:38:03
    dann selber teurer wieder weiter zu verkaufen,
  • 00:38:07
    kann das schon anders aussehen.
  • 00:38:08
    Das könnte dann, je nach Größe des Gewerbes,
  • 00:38:13
    könnte das schon zu einer Kaufmannseigenschaft führen, wenn es sehr groß ist.
  • 00:38:19
    Im Baubereich gibt es häufig den Fall,
  • 00:38:22
    dass sich verschiedene Bauunternehmer zusammenschließen zu einer sogenannten Arge.
  • 00:38:27
    Das steht kurz vor Arbeitsgemeinschaft und die
  • 00:38:31
    machen dann ein Bauprojekt zusammen,
  • 00:38:33
    die bauen ein Haus zusammen
  • 00:38:35
    Und danach gehen sie wieder getrennte Wege oder machen eine neue Arge
  • 00:38:38
    fürs nächste Haus. Das ist nicht auf Dauer angelegt.
  • 00:38:42
    Das sind Einzelprojekte, die die durchführen. Führt also nicht
  • 00:38:46
    ins HGB, sondern auch da nur ins BGB.
  • 00:38:49
    Solche Arges sind BGB-Gesellschaften. Der uralte Streit,
  • 00:38:57
    ob es um eine erlaubte Tätigkeit gehen muss, spielen,
  • 00:39:00
    in der Praxis keine Rolle.
  • 00:39:03
    Weil wenn sie eine offen unerlaubte Tätigkeit ausüben,
  • 00:39:06
    wenn sie gewerbsmäßiger Drogenhändler sind,
  • 00:39:08
    gehen sie eh nicht zu Gericht um ihre Konkurrenten zu verklagen.
  • 00:39:13
    Deswegen ist es eigentlich ziemlich egal,
  • 00:39:17
    ob das jetzt eine erlaubte Tätigkeit oder
  • 00:39:20
    nicht ist
  • 00:39:22
    Und sie brauchen regelmäßig noch eine Gewinnerzielungsabsicht. Die Absicht reicht,
  • 00:39:28
    sie müssen nicht tatsächlich Gewinn erzielen. Also wenn sie gerade
  • 00:39:31
    ein schlechtes Jahr haben und schlechte Umsätze haben, minus erwirtschaften,
  • 00:39:36
    gute Zahlen schreiben, können sie natürlich trotzdem Kaufmann sein.
  • 00:39:40
    Wichtig ist, nur sie betreiben das Ganze nicht zu gemeinnützigen Zwecken,
  • 00:39:46
    wollen selber da gar nichts von haben,
  • 00:39:48
    sondern machen das schon, weil sie damit Geld verdienen wollen.
  • 00:39:52
    Wenn sie privat so ein Unternehmen führen, wenn sie privat Geschäfte tätigen,
  • 00:39:58
    dauerhaft in dem genannten Umfang, dann wird das vermutet.
  • 00:40:03
    Dann müssen sie das nicht weiter beweisen,
  • 00:40:04
    sondern es wird vermutet, dass sie das Mitgewinnerzielungsabsicht betreiben.
  • 00:40:09
    Bei Unternehmen der öffentlichen Hand muss es gegebenenfalls bewiesen werden.
  • 00:40:15
    Weil die öffentliche Hand natürlich nicht nur Geld generieren will für den öffentlichen Haushalt,
  • 00:40:22
    sondern die will in erster Linie ja Leistungen für jedermann zur Verfügung stellen.
  • 00:40:29
    Ausgeschlossen, das ist wichtig, sind vom Gewerbebegriff
  • 00:40:35
    die sogenannten freien Berufe
  • 00:40:40
    Das ist ein großer Unterschied übrigens zum Unternehmerbegriff.
  • 00:40:42
    Ich hatte ihn eben schon versprochen. Wir sagen auch,
  • 00:40:44
    wann jemand zwar Unternehmer sein kann, aber kein Kaufmann,
  • 00:40:49
    wenn sie einen freien Beruf ausüben,
  • 00:40:52
    dann können sie Unternehmer nach 14 BGB sein,
  • 00:40:55
    aber sie sind jedenfalls nie Kaufmann.
  • 00:41:00
    Was sind freie Berufe, wenn man sich das merkt?
  • 00:41:04
    Es ist ganz einfach. Das ist nämlich im Gesetz mehr
  • 00:41:06
    oder weniger aufgezählt. Da gibt es das Part GG.
  • 00:41:12
    Da geht es um die Partnerschaftsgesellschaft
  • 00:41:18
    Dass die Gesellschaftsformen für die freien Berufe, weil die ja
  • 00:41:22
    kein Gewerbe betreiben, können sie als freier Beruf keine OHG gründen.
  • 00:41:27
    Rechtsanwälte zum Beispiel, sie sehen Interlist hier unten,
  • 00:41:29
    die Rechtsanwälte aufgezählt, Rechtsanwälte können sich nicht zu einer OHG zusammenschließen,
  • 00:41:34
    weil sie eben kein Gewerbe betreiben.
  • 00:41:36
    Deswegen hat man für die freien Berufe als alternative Gesellschaftsform,
  • 00:41:40
    damit die auch was haben, die Partnerschaft geschaffen.
  • 00:41:44
    Deswegen gibt es die Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten. Weitere freie Berufe lesen Sie hier,
  • 00:41:55
    die verschiedensten, es gibt die Rechtsberatungsberufe, es gibt sehr viele Heilberufe hier,
  • 00:42:00
    Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und so weiter.
  • 00:42:05
    Bei den Ingenieuren und Architekten finden Sie was, lotsen,
  • 00:42:11
    Sachverständige, Journalisten, weiter unten finden Sie dann so die freischaffenden Künstler,
  • 00:42:19
    Schriftsteller, die Erziehungsberufe, Lehrer und Erzieher.
  • 00:42:26
    Das sind, wenn es dir privat betrieben wird,
  • 00:42:29
    das sind alles Sachen, die sie nicht als Kaufleute betreiben,
  • 00:42:33
    sondern als freien Beruf ausüben,
  • 00:42:35
    die unterliegen also gerade nicht
  • 00:42:37
    den HGB-Regeln
  • 00:42:39
    Was vereint all diese Berufe? Warum haben die diese Sonderbehandlung nötig?
  • 00:42:47
    Was ist das Besondere an diesen Berufen? Man sagt,
  • 00:42:54
    das sind Berufe, die nicht in erster Linie dem Gelderwerb dienen.
  • 00:43:01
    Natürlich machen die alle ihren Beruf auch, um Geld zu verdienen,
  • 00:43:06
    aber die wollen darüber hinaus noch einen etwas höheren Zweck verfolgen.
  • 00:43:11
    Der Gelderwerb steht hier nicht ganz dominierend alleine im Vordergrund,
  • 00:43:15
    so wie wenn sie ein normales Geschäft haben,
  • 00:43:18
    wo Leute Sachen kaufen im Supermarkt
  • 00:43:21
    In dem Supermarkt geht es natürlich darum,
  • 00:43:22
    wahr zu verkaufen und dabei einen Gewinn zu generieren.
  • 00:43:25
    Der will darüber hinaus jetzt nicht die Bevölkerung versorgen.
  • 00:43:31
    Aber die hier genannten Berufe, nehmen Sie die ganzen Heilberufe,
  • 00:43:35
    denken Sie an den Eid des Hypokrates.
  • 00:43:38
    Sie können den Schwerverletzten natürlich auch nicht einfach wegschicken und sagen,
  • 00:43:41
    hier, wenn du mich gerade bezahlen kannst, dann behandle ich dich nicht.
  • 00:43:45
    Denken Sie an die rechtsberatenden Berufe, Rechtsanwälte sind ja stolz darauf,
  • 00:43:51
    dass sie nach Paragraph 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung selbstständiges Organ der Rechtspflege sind.
  • 00:43:58
    Sie sind also nicht etwa der Diener ihres Mandanten und müssen alles das machen,
  • 00:44:01
    was ihr Herr und Gebieter, der sie bezahlt,
  • 00:44:04
    von ihnen verlangt,
  • 00:44:05
    sondern sie stehen unabhängig von ihrem Mandanten vor Gericht und kämpfen dort in erster Linie nicht für ihren Mandanten,
  • 00:44:12
    sondern führt das Recht.
  • 00:44:17
    Das sind alles Sachen, die diese freien Berufe irgendwie miteinander verbinden.
  • 00:44:22
    Im Einzelnen kann man natürlich geteilter Meinung darüber sein,
  • 00:44:25
    aber deswegen haben die eine Spezialüberhandlung. Es kann Abgrenzungsfälle geben,
  • 00:44:33
    wenn sie unten den Künstler nehmen, was ist mit einem Künstler,
  • 00:44:37
    der nicht nur Bilder malt und die verkauft,
  • 00:44:40
    sondern der dann nebenher auch eine Galerie betreibt,
  • 00:44:43
    wo er Bilder anderer Künstler verkauft
  • 00:44:46
    Müsste man, so nach dem Schwerpunkt gucken,
  • 00:44:48
    wenn er das in größeren Umfang nebenher macht,
  • 00:44:51
    dann kann er insoweit natürlich auch zum Kaufmann werden.
  • 00:44:58
    Dass der Gewerbebetrieb, der ist meistens eher unproblematisch als Tatbestandsmerkmal.
  • 00:45:08
    Gewerbe alleine reicht aber nicht, sondern nach Paragraf 1
  • 00:45:12
    Absatz 2 muss es sich sogar um ein Handelsgewerbe handeln.
  • 00:45:18
    Und der Begriff des Handelsgewerbes,
  • 00:45:21
    da gibt es durchaus noch wichtigere Sachen,
  • 00:45:24
    die man prüfen muss,
  • 00:45:26
    die dann
  • 00:45:26
    auch vorliegen müssen
  • 00:45:28
    Ein Handelsgewerbe ist danach nämlich ein Unternehmen, immer,
  • 00:45:35
    es sei denn, es erfordert nach Art oder Umfang keinen,
  • 00:45:40
    ein kaufmännischer Weise eingerichteten Gewerbebetrieb.
  • 00:45:44
    Mit anderen Worten, jedes Gewerbe ist ein Handelsgewerbe,
  • 00:45:49
    es sei denn, diese beiden einschränkenden Voraussetzungen sind nicht gegeben.
  • 00:45:56
    Hier muss man aufpassen, die negative Formulierung mit dem Es sei denn,
  • 00:46:02
    gepaart mit dem Oder im letzten Satzteil,
  • 00:46:07
    kann einen schnell auf die falsche Fährte führen.
  • 00:46:10
    Da steht zwar oder, aber zusammen mit dem,
  • 00:46:14
    es sei denn, muss man es eigentlich lesen wie und.
  • 00:46:18
    Sie brauchen beides. Sie brauchen sowohl nach Art als auch nach Umfang
  • 00:46:25
    das Erfordernis, der in kaufmännischer Weise eingerichteten Diss,
  • 00:46:30
    ein Gericht in Gewerbebetriebs.
  • 00:46:34
    Wenn eins von beiden fehlt, dann reicht das schon,
  • 00:46:41
    um die Kaufmanns-Eigenschaft wegzunehmen.
  • 00:46:44
    Es muss beides
  • 00:46:44
    da sein
  • 00:46:47
    Was heißt das jetzt? Nach seiner Art,
  • 00:46:52
    nach Art des Gewerbes, das ist ein qualitatives Kriterium.
  • 00:46:56
    Hier geht es darum, wie komplex eigentlich das Geschäft ist,
  • 00:47:01
    wie kompliziert das ist, da fallen Sachen darunter,
  • 00:47:06
    wie viel verschiedene Geschäftszweige erdet und eigentlich hat,
  • 00:47:10
    ist das jemand, der verkauft, nur eine einzige Sache.
  • 00:47:13
    Da kann er natürlich von dieser einzelnen Sache auch Millionen verkaufen.
  • 00:47:16
    Es bleibt irgendwie ganz gut überschaubar. Ein Indiz für einen kaufmännischen Gewerbebetrieb ist,
  • 00:47:27
    dass sie viele verschiedene Sparten haben,
  • 00:47:30
    viele verschiedene Gegenstände verkaufen und da auch immer den Überblick drüber behalten müssen,
  • 00:47:36
    wie viel von ihrem Lagerbestand ist noch da, wie viel muss ich nachbestellen.
  • 00:47:41
    Das ist, je mehr verschiedene Sachen sie haben,
  • 00:47:43
    desto komplizierter wird das. Geschäftskorrespondenz haben sie viel,
  • 00:47:49
    haben sie nur einen Zulieferer und einen Abnehmer, dann ist es einfach,
  • 00:47:55
    dann ist das ein einfach strukturiertes Geschäft und wahrscheinlich kein Handelsgewerbe.
  • 00:48:02
    Haben sie ganz viele Zulieferer und ganz viele Kunden,
  • 00:48:05
    mit denen sie regelmäßig hin und her korrespondieren und haften sie dann
  • 00:48:09
    helften sie dann ihre Korrespondenz anschließend auch ab, um das zu dokumentieren.
  • 00:48:14
    Das kann ein Indiz sein für einen Gewerbebetrieb. In Anspruchnahme oder Gewährung von Krediten,
  • 00:48:23
    gerade im höheren Bereich, auch das kann ein gutes Indiz dafür sein,
  • 00:48:27
    dass sie da gewerblich tätig sind,
  • 00:48:28
    handelsgewerblich tätig sind und worauf die Rechtsprechung gerne zurückgreift,
  • 00:48:34
    ist eine Buchführung erforderlich.
  • 00:48:36
    Ganz allgemein ist ihr Geschäft so komplex, so unübersichtlich,
  • 00:48:40
    dass man den Überblick nur bewahrt, indem man dort ordnungsmäßig Buch führt,
  • 00:48:46
    über alles,
  • 00:48:47
    was reinkommt,
  • 00:48:48
    über alles,
  • 00:48:48
    was rausgeht
  • 00:48:53
    Nach Umfang, Umfang ist ein quantitatives Kriterium.
  • 00:48:56
    Mir geht es nicht darum, wie kompliziert das alles ist,
  • 00:48:59
    sondern wie groß alles ist. Es gibt keine festen Richtwerte.
  • 00:49:05
    Also nicht so, wenn man eine Million Jahresumsatz hat,
  • 00:49:07
    ist man Kaufmann und darunter ist man nicht Kaufmann.
  • 00:49:09
    Es kommt immer auf den Einzelfall an,
  • 00:49:11
    es kommt immer auch auf die Abwägung an alle Umstände des Einzelfalles,
  • 00:49:16
    Art und Umfang müssen dafür sprechen,
  • 00:49:18
    dass es hier um einen herausragendes Handelsgewerbe geht,
  • 00:49:27
    was den entsprechenden Umfang mit sich bringt
  • 00:49:31
    Sie haben so ein paar Richtwerte im Bilanzrecht.
  • 00:49:35
    Die sind aber für sich alleine noch nicht ausschlaggebend.
  • 00:49:40
    Aber ein Jahresumsatz von ein paar hunderttausend wird regelmäßig schon verlangt
  • 00:49:47
    werden dürfen. Sie brauchen also keine Angst haben,
  • 00:49:50
    wenn Sie ein kleines Geschäft nebenher haben und damit sich im Jahr
  • 00:49:54
    nochmal 2.000, 3.000 Euro brutto extra verdienen.
  • 00:49:58
    Das macht sie noch nicht zum Kaufmann.
  • 00:50:01
    Müssten schon deutlich größere Beträge bewegt werden. Es kommen aber
  • 00:50:07
    weitere Aspekte zu, Anzahl der Mitarbeiter.
  • 00:50:09
    Da geistert immer so diese Zahl fünf Festangestellte durch den Raum
  • 00:50:14
    Ich habe fünf Festangestellten, sind sie wahrscheinlich ein Gewerbebetrieb.
  • 00:50:19
    Aber auch das müssen sie immer in der Gesamtperspektive sehen.
  • 00:50:22
    Haben Sie Filialen? Haben Sie nur ein kleines Geschäft
  • 00:50:26
    oder haben Sie in der Stadt fünf verschiedene Filialen?
  • 00:50:29
    Das kann auch ein Indiz sein. Oder wie viel Kapital
  • 00:50:33
    haben Sie mit, was für Beträgen operieren
  • 00:50:35
    Sie regelmäßig? In der Klausur kann es mal sein,
  • 00:50:43
    dass man ihnen ein bisschen Informationen,
  • 00:50:46
    Hintergrundinformationen gibt, die Sie dann durchprüfen und diskutieren müssen,
  • 00:50:50
    ob Sie hier schon ein Handelsgewerbe haben.
  • 00:50:53
    Wenn in der Klausur, und das ist der
  • 00:50:54
    häufigste Fall,
  • 00:50:56
    gar nichts steht
  • 00:50:58
    Da steht einfach nur, ja, der hat einen Geschäft,
  • 00:51:01
    Punkt. Ist der dann Kaufmann? Betreibt der ein Handelsgewerbe
  • 00:51:06
    ? Oder ist das vielleicht nur eine ganz kleine Glitsche?
  • 00:51:09
    Wenn da gar nichts steht, dann gilt das,
  • 00:51:12
    was der Gesetzeswortlaut sagt. Und da steht jedes Gewerbe,
  • 00:51:16
    ist ein Handelsgewerbe. Es sei denn,
  • 00:51:20
    und weil sie nichts haben hier für Es sei denn,
  • 00:51:22
    hinsichtlich Art und Umfang, ist ihr Klausurfer dann ein Handelsgewerbe?
  • 00:51:28
    Mit anderen Worten, wenn da nichts steht,
  • 00:51:30
    ist es immer
  • 00:51:31
    ein Handelsgewerbe
  • 00:51:33
    Da müsste schon irgendwie was dazu stehen,
  • 00:51:36
    dass man subsumieren kann, um aus dem Handelsgewerben wieder rauszukommen.
  • 00:51:41
    Wenn der halt so eine Würstchenbude betreibt, eine einzelne,
  • 00:51:45
    eher alleine. Und der verkauft vorm Fußballspiel 1000 Würstchen.
  • 00:51:52
    Das macht der zweimal im Monat. Das wird nicht reichen.
  • 00:51:57
    Das ist dann kein Handelsgewerbe, wenn man ihn im Sachverhalt
  • 00:52:00
    solche Daten gibt. Aber meistens steht da gar nichts.
  • 00:52:04
    Und wenn er gar nichts steht, dann ist es
  • 00:52:06
    ein Handelsgewerbe.
  • 00:52:15
    Also wir haben jetzt besprochen, es muss ein Gewerbe vorliegen.
  • 00:52:18
    Dieses Gewerbe muss ein Handelsgewerbe sein,
  • 00:52:22
    also nach Art und Umfang eine gewisse Größe haben.
  • 00:52:26
    Und Kaufmann ist halt mehr dieses Handelsgewerbe konkret betreibt.
  • 00:52:33
    Wer ist das? Das ist derjenige, der nach außen
  • 00:52:37
    auftritt, der aus den Geschäften berechtigt und verpflichtet wird.
  • 00:52:43
    Damit fällt raus zum Beispiel der Geschäftsführer,
  • 00:52:48
    wenn sie eine GmbH haben,
  • 00:52:51
    mit einem hauptberuflichen Geschäftsführer
  • 00:52:54
    Ganz wichtiger Typ sitzt da immer hinterm Schreibtisch,
  • 00:52:57
    hat eine dicke Zigarre im Mund, entscheidet alles,
  • 00:53:00
    ist er trotzdem nicht der Kaufmann, sondern Kaufmann ist die GmbH.
  • 00:53:06
    Die GmbH wird ja Vertragspartei. Und da kann der
  • 00:53:09
    noch so einen auf dicke Rose dort machen,
  • 00:53:11
    solange er dort nur der angestellte Geschäftsführer ist,
  • 00:53:15
    ist er selber nicht der Kaufmann.
  • 00:53:18
    Das Gleiche gilt natürlich auch für die Gesellschafter,
  • 00:53:21
    die sein IMBH,
  • 00:53:23
    auch da bleibt die GmbH alleine Kaufmann
  • 00:53:28
    Und wenn Sie beides kombinieren, Sie haben den Alleingeschäftsführenden Alleingesellschafter,
  • 00:53:33
    manchmal in Tlausuren. Und der sitzt jetzt an seinem Schreibtisch
  • 00:53:37
    und erteilt dort im eigenen Namen großspurig, mündlich irgendwelche Bürgschaften.
  • 00:53:43
    Sind diese Bürgschaften wegen vor Mangels nicht wirksam?
  • 00:53:48
    Wenn er Bürgschaften im Namen der GmbH verteilt.
  • 00:53:53
    Die GmbH ist Kaufmann, diese Bürgschaften können wirksam sein.
  • 00:53:57
    Aber der Geschäftsführer selber oder der Gesellschafter,
  • 00:54:00
    die sind halt keine Kaufleute,
  • 00:54:04
    die können sich nur schriftlich für etwas verbürgen
  • 00:54:07
    Das Gleiche gilt dann für Insolvenzverwalter, Minderjährige,
  • 00:54:11
    das ist auch eher so ein Klausurproblem in der Praxis,
  • 00:54:14
    kommt es sicherlich nicht zu häufig vor, das Minderjährige,
  • 00:54:17
    ein Gewerbe führen.
  • 00:54:18
    Obwohl denkbar ist es, ein handels Gewerbe.
  • 00:54:22
    Vielleicht haben sie eins geerbt, das kann ja sein und
  • 00:54:24
    fühlen sich schon reif genug, das zu machen.
  • 00:54:26
    Auch da ist dann der Minderjährige immer der Kaufmann.
  • 00:54:28
    Natürlich nicht die Eltern, die ihn nach außen noch vertreten dürfen.
  • 00:54:34
    Denken Sie dran, da gibt es im Minderjährigen
  • 00:54:37
    echt im vierten Buch im BGB nochmal bestimmte Schutzvorschriften,
  • 00:54:40
    die den vor völlig überzogene Haftung schützen.
  • 00:54:44
    Kommanditisten, das ist das Gleiche und bei Gesellschaft dann von Handelsgesellschaften,
  • 00:54:50
    also bei der OHG und der KG.
  • 00:54:54
    Auch die sind keine Kaufleute. Wobei, das werden sie
  • 00:54:58
    dann auch häufiger von mir hören, im Einzelnen dann streitig ist.
  • 00:55:01
    Im HGW ist nämlich sehr vieles streitig. Ob man nicht
  • 00:55:05
    zumindest die ein oder andere HGB-Norm analog auch auf die Leute anwenden könnte.
  • 00:55:15
    Und Kaufmann im Sinne von Paragraph 1 ist auch jemand,
  • 00:55:20
    der sich pflichtwidrig nicht ins Handelsregister hat eintragen lassen.
  • 00:55:24
    Mit anderen Worten, ob sie im Handelsregister eingetragen sind
  • 00:55:27
    oder nicht
  • 00:55:30
    Entscheidet nicht darüber, bei Paragraph 1, ob sie Kaufmann sind oder nicht.
  • 00:55:35
    Sie sind automatisch Kaufmann, Sie sehen auch in Paragraph 1
  • 00:55:38
    , da steht ja nichts von Handelsregister.
  • 00:55:40
    Das Handelsregister hat keine tragende Bedeutung dafür,
  • 00:55:44
    ob jemand Kaufmann nach Paragraph 1 ist.
  • 00:55:46
    Bei den anderen Kaufleuten werden wir gleich sehen, ist es teils anders.
  • 00:55:54
    Okay, also das ist der sogenannte Ist-Kaufmann.
  • 00:55:59
    Der ist Kaufmann, weil er ein Handelsgewerbe betreibt.
  • 00:56:04
    Mit den genannten Voraussetzungen,
  • 00:56:05
    die wir eben hatten
  • 00:56:07
    Weiter geht's mit dem sogenannten Kann-Kaufmann in Paragraph 2.
  • 00:56:13
    Was ist ein Tannenkaufmann? Sie drücken jetzt nochmal wieder
  • 00:56:17
    kurz auf Pause und lesen die Vorschrift.
  • 00:56:20
    Das werde ich jetzt in Zukunft nicht immer sagen,
  • 00:56:21
    aber ich will Ihnen noch nicht jede Vorschrift vorlesen.
  • 00:56:23
    Das ist auch ein bisschen doof.
  • 00:56:27
    Der kann Kaufmann, der betreibt auch ein Gewerbe
  • 00:56:33
    Aber ein kleineres, kein Handelsgewerbe, sondern ein Kleingewerbe.
  • 00:56:38
    Der hat halt vielleicht nur die Würstchenbude. Ist deswegen kein Kaufmann
  • 00:56:44
    nach Paragraph 1. Möchte aber so gerne Kaufmann sein. Der möchte,
  • 00:56:49
    weiß ich nicht, damit angeben vor seinen Eltern und sagen,
  • 00:56:53
    guck mal, ich habe es jetzt bis zum Kaufmann geschafft.
  • 00:56:55
    Häufig ist es so, dass der einfach sich Wettbewerbsvorteile davon verspricht,
  • 00:57:00
    dass das nach außen alles ein bisschen seriöser aussieht,
  • 00:57:02
    wenn er sagen kann,
  • 00:57:03
    ich bin im Handelsregister eingetragen,
  • 00:57:05
    dann kriegt er vielleicht auch ein bisschen leichter einen Kredit,
  • 00:57:08
    weil das nach außen alles
  • 00:57:09
    ein bisschen fester aussieht
  • 00:57:13
    Also der möchte gerne Kaufmann sein. Dann kann er sich eintragen lassen
  • 00:57:19
    . Wenn er denn möchte, kein Mensch zwingt ihn,
  • 00:57:23
    aber er hat die Möglichkeit zum Handelsregister zu gehen.
  • 00:57:26
    Er muss dann nur sagen, ich betreibe ein Gewerbe.
  • 00:57:28
    Hier, guck mal, also ich habe hier diese Würstchenbude
  • 00:57:32
    und ich möchte mich gerne eintragen lassen.
  • 00:57:35
    Hier wirkt die Eintragung also konstitutiv. Anders als bei Paragraph 1,
  • 00:57:41
    bei Paragraph 1, der muss sich auch eintragen lassen.
  • 00:57:43
    Das steht dann auch irgendwo im HGB auf die Vorschrift,
  • 00:57:45
    kommen wir noch zu sprechen.
  • 00:57:47
    Aber es ist nicht konstitutiv. Kaufmann ist er auch nach
  • 00:57:49
    Paragraph 1, wenn er sich nicht hat eintragen lassen
  • 00:57:54
    Wird dann irgendwann mal böse angeschrieben vom Handelsregister,
  • 00:57:57
    ob er jetzt nicht langsam mal vorbeikommen möchte.
  • 00:58:00
    Aber er ist auf jeden Fall Kaufmann. Der kann Kaufmann,
  • 00:58:04
    der Kleingewerbetreibende, der ist nur dann Kaufmann,
  • 00:58:07
    wenn er sich auch wirklich eintragen lässt. So,
  • 00:58:12
    das macht er jetzt mit seiner Dönerbude oder seinem kleinen Inhaber
  • 00:58:16
    geführten Antiquariat oder was sie sich sonst an kleinen Geschäften vorstellen können.
  • 00:58:21
    Das macht er eine Weile. Und dann lernt er erstmal kennen,
  • 00:58:24
    was da alles Verhaftungsvorschriften sind,
  • 00:58:26
    die einen Kaufmann viel stärker treffen als den Otto-Normal-Verbraucher.
  • 00:58:30
    Und er sagt sich, boah,
  • 00:58:30
    was habe ich hier bloß für eine Dummheit gemacht
  • 00:58:33
    Das gefällt mir nicht als Kaufmann. Hier gibt es ruhige Obliegenheiten
  • 00:58:38
    nach 3,77 HGB und Bürgschaften kann ich auf einmal aus Versehen am Telefon übernehmen.
  • 00:58:45
    Das will ich alles gar nicht. Das ist mir doch
  • 00:58:47
    viel zu kompliziert. Das steigt mir über den Kopf.
  • 00:58:50
    Ich will hier wieder raus. Dann kann er das,
  • 00:58:54
    so wie er sich jederzeit eintragen lassen kann,
  • 00:58:57
    kann er auch sich wieder austragen lassen.
  • 00:59:00
    Beim Bekannkaufmann Carsten Schmidt hat das deswegen mal den Kaufmann mit
  • 00:59:03
    Rückfahrkarte genannt. Der kann hin zum Kaufmann,
  • 00:59:06
    wenn er sich das angucken möchte und wenn es ihm nicht gefällt,
  • 00:59:09
    dann kann er wieder zurück
  • 00:59:13
    Paragraph 3. Den machen wir nur ganz kurz, das ist eine Sonderregel für landwirtschaftliche Betriebe.
  • 00:59:20
    Landwirtschaftliche Betriebe, auch wenn sie groß sind,
  • 00:59:26
    sind keine Ist-Kaufleute im Sinne von Paragraph 1, sie werden privilegiert,
  • 00:59:34
    indem sie nicht zwangsläufig den handelsrechtlichen Haftungsvorschriften unterworfen werden.
  • 00:59:41
    Der Gesetzgeber da gesagt hat,
  • 00:59:42
    Auern gelten allgemein jetzt nicht als die Hellsten und deswegen wollen wir sie
  • 00:59:47
    ein bisschen schützen vor den ganzen schwierigen handelsrechtlichen Regeln oder ob
  • 00:59:53
    da ja wahrscheinlich doch eher andere Überlegungen dahinter gesteckt haben,
  • 00:59:58
    in den Bauern ein bisschen Freiheit zu geben,
  • 01:00:01
    wie sie sich organisieren.
  • 01:00:04
    Also auch landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Betriebe sind zunächst mal keine Kaufleute im Sinn von Paragraph 1,
  • 01:00:13
    können aber, wenn sie gerne wollen,
  • 01:00:15
    Kaufmanns Eigenschaft erwerben, indem sie sich eintragen lassen.
  • 01:00:19
    Freiwillig. Der einzige Unterschied dann zum Kannkaufmann nach Paragraph 2,
  • 01:00:25
    also zum Kleingewerbetreibenden ist,
  • 01:00:29
    wenn sie sich als Land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb eintragen lassen,
  • 01:00:34
    dann kommen sie nicht ohne weiteres wieder raus.
  • 01:00:36
    Sie haben keine Rückfahrkarte. Sondern dann müssten wirklich
  • 01:00:40
    die Voraussetzungen für eine Löschung vorliegen. Das heißt,
  • 01:00:42
    sie hören entweder ganz auf den Betrieb zu führen oder ihr Betrieb sinkt so weit herab,
  • 01:00:48
    dass er eben keinen Vollkaufmännischer Betrieb mehr ist,
  • 01:00:51
    sondern nur noch ein Kleingewerbe, dann können sie sich auch austragen lassen.
  • 01:00:59
    Was die Vorschrift, den leibwirtschaftlichen Betrieben auf die Weise ermöglicht,
  • 01:01:02
    ist halt frei zu wählen, welche Gesellschaftsformen sie wollen.
  • 01:01:06
    Wenn sie sich zusammenschließen mit anderen landwirtschaftlichen Betrieben, sagen,
  • 01:01:10
    gemeinsam sind wir stärker, dann können sie Genossenschaften natürlich gründen.
  • 01:01:15
    Sie können aber auch die Personengesellschaftsformen wählen. Da haben sie jetzt die Möglichkeit,
  • 01:01:21
    entweder die BGB-Gesellschaft oder wenn sie sich eintragen lassen mit ihrem Betrieb,
  • 01:01:27
    dann können sie auch eine OHG oder eine Cargi gründen.
  • 01:01:31
    Paragraph 3 bewirkt halt, dass sie hier jetzt ein bisschen mehr Wahlfreiheit haben.
  • 01:01:37
    Paragraph 4 HGB, den gibt es nicht mehr.
  • 01:01:41
    Der ist gestrichen, da stand früher mal der sogenannte Minderkaufmann drin.
  • 01:01:44
    Den musste ich noch lernen vor 20 Jahren,
  • 01:01:46
    aber den gibt es nicht mehr.
  • 01:01:48
    Für den galten dann einige HGB-Vorschriften, aber andere galten für
  • 01:01:51
    den nicht
  • 01:01:53
    Das abgeschafft. Paragraph 5, der Fiktivkaufmann.
  • 01:01:59
    Die praktische Bedeutung von Paragraph 5 ist umstritten.
  • 01:02:05
    Was jetzt Paragraph 5 nämlich voraus? Sie brauchen einen Gewerbebetreibenden,
  • 01:02:10
    der sich im Handelsregister hat eintragen lassen. Obwohl sein Gewerbe
  • 01:02:18
    ansonsten eigentlich gar nicht die Voraussetzung dafür erfüllen würde.
  • 01:02:21
    Und jetzt werden sie sagen, hey, Moment mal,
  • 01:02:24
    das ist doch genau der gleiche Fall,
  • 01:02:25
    den wir eben bei Paragraph 2 schon hatten mit den
  • 01:02:28
    kleinen Gewerbetreibenden
  • 01:02:31
    Die betreiben auch ein Gewerbe, aber das ist halt kein Handelsgewerbe, sondern nur ein kleines.
  • 01:02:37
    Pussen da der Unterschied? Warum brauche ich diesen Paragraphen 5?
  • 01:02:40
    Kann ich die Leute nicht alle unter Paragraph 2 kämmen?
  • 01:02:46
    Einige Leute sehen das so und sagen, den fünften Körper streichen,
  • 01:02:49
    man müsste den zwei halt nur ein kleines bisschen großzügiger anwenden.
  • 01:02:53
    Andere Leute sagen, nein, der fünfte hat nach wie vor
  • 01:02:57
    seine Existenzberechtigung. Zum Beispiel würde Paragraph 2 ja nicht gelten,
  • 01:03:05
    wenn jemand nur aus Versehen im Handelsregister eingetragen wurde,
  • 01:03:09
    hat das Registergericht vielleicht geschlammt, den Namen verwechselt,
  • 01:03:14
    Namensvetter eingetragen, oder die, die entsprechende Erklärung ist unwirksam gewesen,
  • 01:03:22
    des Kaufmannes eingetragen werden zu wollen.
  • 01:03:24
    In all diesen Fällen würde Paragraph 2 ja gar nicht einschlägig sein.
  • 01:03:30
    Paragraph 2 setzt voraus, dass man sich willentlich hat eintragen lassen.
  • 01:03:35
    Oder noch ein wichtiger Fall, der Geschäftsbetrieb eines Ist-Kaufmannes,
  • 01:03:38
    Nachbarheit darf 1, sinkt später zum kleinen Gewerbe herab.
  • 01:03:44
    Auch das ist ja nicht der Fall,
  • 01:03:46
    die Paragraph 2 schildert, aber den könnte man hier
  • 01:03:48
    unter Paragraph 5 fassen
  • 01:03:53
    Paragraph 5, Defiktivkaufmann, ist keine gute Glaubensvorschrift.
  • 01:04:00
    Auf gut Glaubensvorschriften kommen wir gleich kurz zu sprechen.
  • 01:04:04
    Paragraph 5 setzt keinen guten Glauben des anderen voraus. Gutgläubig,
  • 01:04:10
    gutgläubiger, guter Glaube würde ja zunächst mal bedeuten,
  • 01:04:14
    der ist eigentlich gar kein Kaufmann, aber der andere kann sich darauf verlassen.
  • 01:04:18
    Das ist nicht das, was Paragraph 5 sagt.
  • 01:04:20
    Paragraph 5 sagte, es ist Kaufmann. Sie brauchen keinen guten Glauben.
  • 01:04:25
    Sondern der ist wirklich Kaufmann unter den hier genannten Voraussetzungen,
  • 01:04:30
    dass er ein Gewerbe betreibt und im Handelsregister
  • 01:04:32
    damit eingetragen ist
  • 01:04:35
    Da brauchen Sie keine Gutglaubensvorschriften für. Was
  • 01:04:42
    die Folge dann ist, ist im Einzelnen wieder streitig.
  • 01:04:51
    Nach fünf soll ich jedenfalls immer nur dann beachtet werden im Prozess,
  • 01:04:55
    wenn sich auch jemand drauf beruft, nicht von Handzwingen.
  • 01:04:57
    Also der Richter würde nicht selber jetzt beim Handelsregister nachfragen,
  • 01:05:03
    sind die Leute da zufällig eingetragen? Kann ich die irgendwie
  • 01:05:05
    Kaufleute behandeln? Sondern die Beteiligten müssten sich darauf berufen,
  • 01:05:11
    im Moment hier ist einer eingetragen im Handelsregister.
  • 01:05:16
    Also musste ja auch wie ein Kaufmann behandelt werden dürfen.
  • 01:05:22
    Der letzte Kaufmann, den wir uns kurz noch angucken müssen,
  • 01:05:25
    ist der Formkaufmann. Formkaufmann betrifft insbesondere die Kapitalgesellschaften. Er hatte
  • 01:05:37
    eben schon kurz gesagt, wenn sie eine GmbH haben,
  • 01:05:40
    die GmbH, dann natürlich selber Kaufmann sein.
  • 01:05:45
    Ist sie auch. Und zwar immer. Da brauchen sie
  • 01:05:49
    nicht den Paragrafen 1 führen
  • 01:05:52
    Sondern bei den Handelsgesellschaften, die sind immer schon Kaufleute nach
  • 01:05:58
    Paragraph 6. Unabhängig davon, was genau die eigentlich machen.
  • 01:06:06
    Das steht sogar im Gesetz, wenn sie dann die
  • 01:06:07
    entsprechenden Vorschriften noch kurz nachlesen im GmbH-Gesetz oder im Aktiengesetz.
  • 01:06:16
    Diese Gesellschaftsformen sind immer Handelsgesellschaften, Kraft, Gesetzes.
  • 01:06:22
    Selbst wenn sie gar kein Handelsgewerbe mehr betreiben oder das nur noch im ganz,
  • 01:06:26
    ganz kleinen Umfang machen, das kann ja sein,
  • 01:06:28
    dass die mal mit dicken Rosinen im Kopf gestartet sind und ein neuer Weltkonzern werden wollten.
  • 01:06:34
    Und heute verkaufen die nur noch für ein paar hundert Euro im Monat.
  • 01:06:38
    Dann wären sie zwar ein Kleingewerbe, aber das ist alles egal.
  • 01:06:42
    Die Handelsgesellschaftsformen, die Kapitalgesellschaften sind immer Handelsgesellschaften. Und OAG
  • 01:06:50
    und KG sind auch Handelsgesellschaften. Das ergibt sich einfach daraus,
  • 01:06:54
    dass sie per Definition immer ein Handelsgewerbe betreiben müssen,
  • 01:06:57
    sonst wären sie keine OAG oder KG.
  • 01:06:59
    Sonst wären sie eine BGB-Gesellschaft. Das ist der Begriff
  • 01:07:05
    des Formkaufmanns
  • 01:07:09
    Einen gibt es noch, der nicht ausdrücklich geregelt ist.
  • 01:07:13
    Das ist dann tatsächlich der Kaufmann-Kraft-Rechtsschein. Der Scheinkaufmann.
  • 01:07:21
    Den brauchen wir natürlich immer nur dann, wenn wir nicht
  • 01:07:25
    ohnehin schon nach den anderen Vorschriften eine Kaufmanns-Eigenschaft begründen können.
  • 01:07:31
    Und das können wir immer, wenn jemand im Handelsregister eingetragen ist,
  • 01:07:35
    Paragraph 2 und Paragraph 5, haben wir eben schon kennengelernt,
  • 01:07:39
    führt immer dazu, dass jemand Kaufmann ist.
  • 01:07:44
    Und dann gibt es noch die negative Registerpublizität nach Paragraph 15,
  • 01:07:50
    auch an eine Eintragung gegebenenfalls auch an eine Nicht-Eintragung im Handelsregister anknüpft.
  • 01:07:57
    Das sind Vorschriften, die jemand ohnehin schon zum Kaufmann machen
  • 01:08:01
    , dann brauchen wir also keinen Rechtsschein.
  • 01:08:05
    Immer wenn jemand im Handelsregister eingetragen ist,
  • 01:08:07
    können wir das normal, nachdem dafür einschlägigen Vorschriften lösen.
  • 01:08:13
    Die Rechtsscheinsvorschriften brauchen wir nur dann,
  • 01:08:21
    wenn die man nicht eingetragen ist,
  • 01:08:24
    aber der Rechtsverkehr ansonsten glauben musste,
  • 01:08:27
    dass es sich hier um einen Kaufmann handelt
  • 01:08:31
    Also ein entsprechender Rechtsschein gesetzt wurde. Wann ist das der
  • 01:08:34
    Fall? Typischer Klausurfall, jemand erteilt, ausdrücklich prokura.
  • 01:08:42
    Brokura ist eine besondere Form der Vertretungsmacht, die nur ein Kaufmann erteilen kann.
  • 01:08:49
    Werden wir noch kennenlernen, wenn wir bei der Brokura sind.
  • 01:08:51
    Sie und ich, wir sind keine Kaufleute,
  • 01:08:53
    also wir können jemandem nur allgemein eine Vollmacht geben.
  • 01:08:56
    Prokura kann nur ein Kaufmann erteilen. Angenommen,
  • 01:09:01
    sie sind kein Kaufmann und sind auch nicht im Handelsregister eingetragen
  • 01:09:08
    Und rufen jetzt aber bei ihrem Zulieferer an und wollen da
  • 01:09:12
    einen auf dicke Hose machen. Also sagen sie,
  • 01:09:15
    ha, ich schicke gleich meinen persönlichen Prokuristen vorbei,
  • 01:09:19
    der mit ihnen dann die Details verhandeln wird.
  • 01:09:24
    Dann haben sie bei ihrem Gegenüber den Eindruck erweckt, hervorgerufen,
  • 01:09:29
    dass sie Kaufmann sind, wenn sie so ausdrücklich rumprallen,
  • 01:09:32
    sie könnten eine Prokurer erteilen, dann denkt er,
  • 01:09:35
    er macht Geschäfte mit einem Kaufmann und dieses Vertrauen ist eventuell schutzwürdig.
  • 01:09:43
    Sie haben diesen Rechtsschein auch selbst gesetzt,
  • 01:09:45
    das ist dann dir
  • 01:09:46
    das nächste Prüfungskriterium
  • 01:09:50
    Sie haften natürlich, dass ein allgemeiner Rechtsscheinsgrundsatz, ein Rechtsschein muss man
  • 01:09:54
    selber hervorberufen haben, es muss irgendwie ein Zurechenbarkeitskriterium geben.
  • 01:09:59
    Wenn da jetzt, wenn sie jemanden hinschicken,
  • 01:10:01
    der soll nur als Stellvertreter verhandeln und dieser Stellvertreter stritt dann
  • 01:10:05
    da auf und erzählt, er hätte Brukura.
  • 01:10:08
    Das kann man ihnen ja nicht zurechnen.
  • 01:10:11
    Da können sie auch nichts für, wenn der da durchdreht.
  • 01:10:15
    Also das wäre dann kein Fall eines von ihnen gesetzten Rechtsscheins.
  • 01:10:22
    Wenn sie das aber wissen, der gibt sich nach außen
  • 01:10:26
    gerne als Brukkurist aus, weil er halt gerne rumprallt,
  • 01:10:31
    weil er meint, das klingt nach mehr.
  • 01:10:33
    Dann ist es schon wieder anders. Dann kann man Ihnen den Rechtsschein zurechnen,
  • 01:10:37
    dann müssen Sie sich auch so behandeln lassen,
  • 01:10:39
    als ob der Kerl tatsächlich Brokkora hätte.
  • 01:10:43
    Vor allem macht der Umfang, der Vollmacht einer Brokkora ist natürlich sehr,
  • 01:10:46
    sehr viel weiter als das, was Sie sonst nach BGB halt vollmachten, üblicherweise verteilen.
  • 01:10:53
    Das mit dem minderjährigen Schutz ist dann wieder eher so ein
  • 01:10:56
    Klausurproblem als ein Problem der richtigen Welt. Was ist,
  • 01:10:59
    wenn der Minderjährige einen Rechtsschein nach außen setzt,
  • 01:11:02
    ohne dass die Eltern davon Bescheid wissen,
  • 01:11:04
    ist dann der Rechtsverkehr schutzwürdige oder der Minderjährige,
  • 01:11:07
    das kann man dann diskutieren
  • 01:11:10
    Hier brauchen wir die Gutgläubigkeit des Dritten. Das brauchten wir
  • 01:11:13
    eben nicht bei allen Sachen, die wir über die HGB-Vorschriften konstruieren konnten.
  • 01:11:21
    Bei allem, was sich einfach daraus ergab,
  • 01:11:23
    dass jemand im Handelsgesetzbuch im Handelsregister eingetragen ist,
  • 01:11:27
    brauchen wir keine weitere Gutgläubigkeit des Dritten.
  • 01:11:31
    Sondern da wird der Eingetragene wie ein Kaufmann halt behandelt.
  • 01:11:34
    Der ist, dann kauft man. Wenn es einfach nur um rechts
  • 01:11:38
    scheints Wirkungen geht, muss der dritte gutgläubig gewesen sein.
  • 01:11:43
    Wenn der ganz genau weiß, mein Gegenüber ist kein Kaufmann, nie im Leben.
  • 01:11:48
    Ich kenne den seit zehn Jahren. Ich kenne sein Geschäft,
  • 01:11:53
    Das ist kein Kaufmann und nur weil irgendein Spinner hier jetzt ankommt und erzählt,
  • 01:11:56
    er hätte Brukura, ich falle da nicht drauf rein,
  • 01:11:59
    ich weiß, dass das nicht stimmt, dann gibt es natürlich keine Rechtsscheinshaftung.
  • 01:12:06
    Sie haben auch keine Nachforschungspflicht,
  • 01:12:08
    wenn jemand zu ihnen kommt und das sieht alles so aus und der legt noch vielleicht nur irgendwas vor,
  • 01:12:13
    wo draufsteht Brukura, da müssen sie jetzt nicht da hinterhergehen und im Handelsregister nachgucken,
  • 01:12:20
    ob das wirklich stimmt, so eine Brukura muss nämlich eigentlich auch,
  • 01:12:23
    soll eingetragen werden,
  • 01:12:24
    muss nicht er soll.
  • 01:12:27
    Das müssen sie dann im Einzelnen nicht erforschen,
  • 01:12:31
    sondern da dürfen sie sich drauf verlassen
  • 01:12:34
    Dann müssen sie im Vertrauen auf den Rechtsschein auch gehandelt haben.
  • 01:12:38
    Auch das ist so ein allgemeiner Rechtsgrundsatz von sämtlichen Vertrauenstatbeständen.
  • 01:12:43
    Und das Ganze muss im Privatrechtlichen Geschäftsverkehr gewesen sein, also insbesondere bei Verträgen.
  • 01:12:51
    Beim Deliktsrecht, wenn sie jemand anfährt, im Auto.
  • 01:12:56
    Und dann geht es nachher darum, war der Kaufmann oder
  • 01:12:59
    war der Nicht-Kaufmann? Da gibt es keinen guten Glaubensschutz,
  • 01:13:06
    denn worauf soll der gute Glaube sich gründen?
  • 01:13:08
    Sie haben sich ja nicht im Vertrauen darauf anfahren lassen,
  • 01:13:12
    dass der Autofahrer Kaufmann ist
  • 01:13:16
    Also da würde die Verbindung, die gedankliche Verbindung einfach zwischen
  • 01:13:20
    dem gesetzten Rechtsschein und ihrer Handlung des Sich-Anfahrens-Lasten nicht bestehen.
  • 01:13:27
    Es muss also auf wirklich privatrechtlichen Geschäftsverkehr bezogen sein, irgendwas mit Verträgen.
  • 01:13:36
    Folge ist dann, der Scheinkaufmann ist kein Kaufmann,
  • 01:13:39
    sondern er muss sich nur wie ein Kaufmann behandeln lassen gegenüber demjenigen,
  • 01:13:45
    der auf dem Rechtsschein vertraut.
  • 01:13:49
    Und das Ganze wirkt auch nur für den Gutgläubigen Dritten,
  • 01:13:53
    aber nicht gegen den Gutgläubigen Dritten
  • 01:13:55
    Der gutgläubige Dritte kann also sagen, ich möchte dich behandeln,
  • 01:14:00
    wie ein Kaufmann, weil du mir gegenüber so aufgetreten bist.
  • 01:14:04
    Der großmäudig selbst zu Auftretende, der nach außen überall erzählt,
  • 01:14:07
    der seinen Kaufmann, der kann natürlich trotzdem jetzt nicht hingehen und sagen,
  • 01:14:11
    ich habe doch überall jetzt nicht den Rechtsschein gesetzt.
  • 01:14:13
    Jetzt möchte ich auch so behandelt werden,
  • 01:14:15
    dass nicht sein Recht, es ist nur seine Pflicht.
  • 01:14:18
    Also er schuldet das anderen gegenüber sich wie ein Kaufmann zu verhalten,
  • 01:14:21
    aber er kann nicht gegebenenfalls die Sachen heraussuchen,
  • 01:14:26
    die für ihn günstig werden und sich dann darauf berufen,
  • 01:14:28
    dass er, naja, jetzt so großzügig den Rechtsschein überall gesetzt hätte.
  • 01:14:32
    Jetzt könnte man ihn doch einfach mal auf wie ein Kaufmann
  • 01:14:33
    behandeln. Es wirkt nur zugunst der anderen,
  • 01:14:37
    aber nicht zugunsten des Rechtsscheinsetzenden
  • 01:14:41
    Inwieweit sie dann im Einzelnen noch von Schutzvorschriften abweichen können,
  • 01:14:48
    ist im Einzelnen dann streitig.
  • 01:14:50
    Das geht wahrscheinlich nicht in allen Fällen, nicht immer.
  • 01:14:54
    Also von bestimmten Schutzvorschriften, die gibt es ja gerade dafür,
  • 01:14:58
    um die Leute vor überalten Handlungen zu schützen.
  • 01:15:02
    Da ist der Individualschutz des Handelnden,
  • 01:15:05
    bei der Bürgschaftserklärung zum Beispiel, höherrangiger, höherwertiger,
  • 01:15:11
    als es der Schutz des Rechtsverkehrs und den Blick auf den guten Glauben ist.
  • 01:15:15
    Es gibt halt keinen guten Glauben daran, dass derjenige,
  • 01:15:18
    der ihn gerade am Telefonwirkschaft geteilt hat, der tatsächlich Kaufmann ist.
  • 01:15:26
    Ich glaube, jetzt habe ich wirklich schon lange genug geredet,
  • 01:15:28
    solange heute ich, glaube ich, auch gar nicht reden.
  • 01:15:30
    Die nächsten Sitzungen werden dann vielleicht auch ein bisschen kürzer ausfallen,
  • 01:15:33
    aber wir haben heute nicht nur den Kaufmannsbegriff,
  • 01:15:36
    sondern davor ja auch die ganze Einleitung gehabt.
  • 01:15:38
    Deswegen komme ich jetzt auch mal abrupt zum Schluss.
  • 01:15:41
    Sie haben hier lange genug zugehört und wenn es dann
  • 01:15:44
    nächstes Mal weitergeht, erzähle ich Ihnen über die Handelsführer.
  • 01:15:47
    Bis dahin
  • 01:15:48
    erstmal vielen Dank