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Fachanwälte: Fortbildung online absolvieren?

Deutsche Fachanwälte müssen zusammen 92 Jahre Weiterbildung pro Kalenderjahr absolvieren. Die Fachanwaltsfortbildung nach §15 FAO kann jedoch auch flexibel online durchgeführt werden.

Fachanwälte: Fortbildung online absolvieren?
Bild: cqfavocat/pixabay

Kontinuierliche Weiterbildung stellt sicher, dass Berufstätige auch nach Abschluss der Ausbildung in ihrem Fachbereich auf dem Laufenden bleiben

Bei Rechtsanwälten sorgt der Staat anhand gesetzlicher Regelungen sogar für eine Weiterbildungspflicht.

Aber kann man diese obligatorischen Fortbildungen als Rechtsanwalt auch einfach und flexibel online absolvieren?

(Hier direkt zu den Video-Fortbildungskursen in unserem Verzeichnis springen.)


Die Fortbildung für Anwälte 

Die Idee ist einfach: Wer als Mandant einen Rechtsanwalt beauftragt, soll sicher sein können, dort auch auf Basis der aktuellen Gesetzeslage und Rechtsprechung beraten zu werden. 

Kaum etwas ist ärgerlicher (für Mandant und Anwalt), als eine übersehene Gesetzesänderung oder ein wichtiges Gerichtsurteil, das der Rechtsanwalt nicht kennt.

"Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, sich fortzubilden",

schreibt daher die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) als eine Grundpflicht des Rechtsanwalts in §43a klar und deutlich vor.

Während dies für Anwälte im Allgemeinen jedoch (noch) nicht weiter konkretisiert und in der Regel nicht kontrolliert und überprüft wird, ist die Lage bei den rund 54.000 deutschen Fachanwälten eine andere.


Streng kontrolliert: Weiterbildung für Fachanwälte

Denn Fachanwälte müssen jährlich verpflichtend an fachspezifischen Weiterbildungsveranstaltungen teilnehmen (oder alternativ in ihrem Fachgebiet publizieren). In der Fachanwaltsordnung ist dies genau geregelt (§15 FAO), ebenso wie die erforderliche Dauer der jährlichen Fortbildung ("15 Zeitstunden je Fachgebiet").

Da die Fortbildung bei der Rechtsanwaltskammer nachgewiesen werden muss, kommt man als Fachanwalt auch nicht ohne weiteres um diese Pflicht herum.

Aber muss deswegen jeder Rechtsspezialist auch im Online-Zeitalter wirklich noch jährlich 15 Stunden seiner wertvollen Zeit (An- und Abfahrt nicht mitgerechnet) in Seminarräumen opfern?

Für alle 54.000 Fachanwälte zusammen summiert sich dies immerhin auf 92 Jahre Fortbildungsdauer je Kalenderjahr:

Fachanwälte: Fortbildung online absolvieren?

Die Pflicht-Fortbildung online absolvieren?

Praktisch für Anwälte: Die Weiterbildungspflicht kann man teilweise auch durch Online-Seminare erfüllen. Wer nicht extra zum Präsenzseminar fahren muss, spart alleine dadurch bereits wertvolle Zeit. 

Diverse Anbieter treten daher mit Online-Angeboten auf, bei denen beispielsweise zu festen Seminarzeiten Online-Webinare abgehalten werden. Dabei wird dann eine durchgängige Kommunikationsmöglichkeit der Teilnehmer sichergestellt. Der Grund: das Gesetzt schreibt vor, dass bei Fernlehrgängen die tatsächliche Teilnahme der Fachanwälte sichergestellt werden muss (§ 15 Absatz 2 FAO). 

So kann man sich zwar die Fahrzeiten zu einem Präsenzseminar ersparen, bleibt aber zunächst einmal noch an starre Seminarzeiten gebunden. 

Die Frage im Zeitalter der Digitalisierung ist aber: Geht das auch flexibler, also räumlich und zeitlich ungebunden?


Noch flexibler: Online-Weiterbildung im Selbststudium

Seit 2015 wagen die Fachanwälte tatsächlich den nächsten Schritt in Richtung einer Digitalisierung ihrer Weiterbildungspflicht. So können immerhin 5 der 15 Zeitstunden 

"im Wege des Selbststudiums absolviert werden, sofern eine Lernerfolgskontrolle erfolgt" (§15 (4) FAO). 

Damit soll die räumlich und zeitlich völlig flexible Weiterbildung ermöglicht werden. Eine Erfolgskontrolle soll dabei sicherstellen, dass die Zeit auch tatsächlich für die Weiterbildung genützt wird.

Kann man also folglich die 5 Stunden Selbststudium auch eigenständig online absolvieren?

Dabei kommt es auf die exakte Ausgestaltung genau dieser Lernerfolgskontrolle an: Wer sich 5 Stunden auf eigene Faust im Internet weiterbildet, mag damit zwar inhaltlich für sich einen gewissen Effekt erzielen. Um als Pflicht-Fortbildung anerkannt zu werden, sollte man jedoch als Fachanwalt auf professionelle Anbieter mit glaubwürdiger Kontrollbestätigung zurückgreifen – diese muss laut Gesetz immerhin der Rechtsanwaltskammer vorgelegt werden.


Bisher oft noch textbasiertes Lernen

Diverse Kursanbieter unterstützen das Selbststudium bereits und stellen entsprechende Online-Angebote zur Verfügung. In der Praxis bestehen die "digitalen" Fachanwaltskurse jedoch oft nur aus Texten mit Kontrollfragen. Bekannte Kursanbieter in diesem Format sind etwa der Deutsche Anwaltsverein (FAOCampus), das Deutsche Anwaltsinstitut, AK Jura und Juris.

Die modernen Möglichkeiten interaktiver digitaler Bildung bleiben hier jedoch noch auf der Strecke. Doch die ersten Anbieter digitaler Fachanwaltskurse erkennen, dass es auch anders geht. 


Videokurse für Fachanwälte: Beispiele "Beck Akademie" und "Videocampus"

In unserem Kursverzeichnis finden sich so zum Beispiel bereits die Kurse des renommierten Beck-Verlags (zu den Kursen). Der Verlag ist einer der Vorreiter im E-Learning für Juristen und bietet über die "Beck Akademie" diese Internet-Fortbildungsmöglichkeit an. Rund 20 Online-Angebote zu verschiedenen Fachanwaltsgebieten (vom Arbeits- bis zum Verkehrsrecht) gibt es bereits. Interessierte Fachanwälte können somit flexibel über Online-Lektionen ihrer Weiterbildungspflicht nachkommen.

Klarer Schwerpunkt des Angebots (wie bei allen Kursen in unserem Verzeichnis) sind Videoinhalte. Die Beck Akademie sieht darin eine Möglichkeit, die E-Learning-Kurse kurzweilig zu präsentieren und sagte uns dazu:

"Komplexe Inhalte sowie praxisrelevante Beispiele werden von unseren Experten per Video dargestellt. Dies ermöglicht eine ausführliche und auch persönliche Darstellung der Lerninhalte." 

(Carolin Pollak, Beck Akademie)

Neben den Videovorträgen enthalten sind Praxisfälle, Gesetzestexte, Urteile, Schaubilder, Aufgaben und Checklisten. Die Beck Akademie plant zudem, ca. 15-20 neue Themen und Updates pro Jahr herauszubringen.

Als weiterer professioneller Anbieter von Online-Anwaltskursen zur Weiterbildung nach FAO gilt "Videocampus". Hier ist bisher allerdings lediglich ein digitales Fortbildungsangebot zum Bank- und Kapitalmarktrecht abrufbar.



Kommt die obligatorische Fortbildung für alle Anwälte?

Wie geht es weiter mit der Weiterbildungspflicht für Anwälte? Müssen zukünftig alle Anwälte einer konkret vorgeschriebenen jährlichen Fortbildung verpflichtend nachkommen?

Die Diskussion darüber befindet sich bereits in vollem Gange. Sicher ist jedenfalls: Moderne digitale Videoangebote werden hierbei zukünftig eine immer wichtigere Rolle spielen. 


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